1Und Jahwe redete mit Mose also:stylus2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand Jahwe ein Gelübde abträgt, und zwar ein solches von Personen nach dem Schätzungswert,stylus4. Mose 6:2, 4. Mose 6:2, 5. Mose 23:21, 5. Mose 23:23, 1. Samuel 1:113so soll der Schätzungswert eines Mannes von zwanzig bis zu sechzig Jahren fünfzig Silbersekel nach dem heiligen Gewichte betragen; ist es aber ein Weib, so soll der Schätzungswert dreißig Sekel betragen.stylus2. Mose 30:13, 2. Mose 30:13, 4. Mose 18:16, 3. Mose 27:25, 4. Mose 18:164Ist es jemand von fünf bis zu zwanzig Jahren,stylusMatthäus 26:15, Matthäus 27:9, Matthäus 27:10, Sacharja 11:12, Sacharja 11:135so soll der Schätzungswert der männlichen Person zwanzig Sekel, der weiblichen zehn SekeI betragen.stylus6Ist es jemand von einem Monat bis zu fünf Jahren, so soll der Schätzungswert des Knaben fünf Silbersekel, der Schätzungswert des Mädchens drei Silbersekel betragen.stylus4. Mose 3:40, 4. Mose 3:43, 4. Mose 18:14, 4. Mose 18:16, 4. Mose 3:407Ist es jemand von sechzig Jahren und darüber, so soll der Schätzungswert des Mannes fünfzehn Sekel betragen, der des Weibes zehn Sekel.stylusPsalmen 90:10, Psalmen 90:108Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.stylusMarkus 14:7, 3. Mose 14:21, 3. Mose 14:22, Markus 14:7, 3. Mose 14:219Und wenn es Vieh ist, von welchem man Jahwe Opfer bringen kann, so soll alles, was einer Jahwe davon giebt, als geheiligt gelten.stylus10Er darf es nicht umwechseln, noch vertauschen - ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er dennoch ein Stück Vieh mit einem anderen vertauschen sollte, so soll das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen sein.stylusJakobus 1:8, 3. Mose 27:15, 3. Mose 27:33, Jakobus 1:8, 3. Mose 27:1511Ist es aber irgend welches unreines Vieh, von dem man Jahwe keine Opfer bringen kann, so soll man das Vieh dem Priester darstellen,stylusMaleachi 1:14, 5. Mose 23:18, Maleachi 1:14, 5. Mose 23:1812und der Priester soll es abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; bei dem Schätzungswerte, den der Priester festsetzt, soll es verbleiben.stylus13Will er es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel von dem Schätzungswerte darauf zu legen.stylus3. Mose 27:15, 3. Mose 27:19, 3. Mose 27:15, 3. Mose 27:19, 3. Mose 22:1414Und wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, so soll es der Priester abschätzen, je nachdem es schön oder gering ist; so, wie es der Priester abschätzt, soll es zu stehen kommen.stylusPsalmen 101:2, Psalmen 101:7, 3. Mose 27:21, 3. Mose 25:29, 3. Mose 25:3115Falls aber der, der sein Haus geweiht hat, es wieder einlösen will, so hat er noch ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann gehört es ihm.stylus3. Mose 27:13, 3. Mose 27:1316Wenn jemand etwas von seinem erblichen Grundbesitze Jahwe weiht, so richtet sich der Schätzungswert nach dem Maße der Aussaat; ein Feld von einem Gomer Gerste Aussaat ist auf fünfzig Silbersekel zu schätzen.stylusJesaja 5:10, Apostelgeschichte 5:4, Hosea 3:2, Apostelgeschichte 4:34, Apostelgeschichte 4:3717Weiht er sein Feld vom Halljahr ab, so soll es nach dem Schätzungswerte zu stehen kommen.stylus18Weiht er aber sein Feld nach dem Halljahr, so muß ihm der Priester den Betrag berechnen mit Rücksicht auf die Zahl der Jahre, die noch bis zum Halljahre fehlen, und es ist dann von dem vollen Schätzungswert ein Abzug zu machen.stylus3. Mose 25:15, 3. Mose 25:16, 3. Mose 25:15, 3. Mose 25:16, 3. Mose 25:5119Will aber der, der das Feld geweiht hat, es doch wieder einlösen, so hat er ein Fünftel der Schätzungssumme darauf zu legen; dann verbleibt es ihm.stylus3. Mose 27:13, 3. Mose 27:1320Löst er das Feld nicht ein, verkauft aber trotzdem das Feld an einen anderen, so kann es nicht wiederum eingelöst werden,stylus21sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.stylusHesekiel 44:29, Hesekiel 44:29, 4. Mose 18:14, 4. Mose 18:14, 3. Mose 25:1022Weiht er dagegen Jahwe ein von ihm erkauftes Feld, welches nicht zu seinem erblichen Grundbesitze gehört,stylus3. Mose 25:25, 3. Mose 25:10, 3. Mose 25:25, 3. Mose 25:1023so muß ihm der Priester ausrechnen, wie hoch sich der Schätzungswert für den Zeitraum bis zum Halljahre beläuft, und er soll diesen Schätzungswert am gleichen Tag als eine Jahwe geweihte Gabe entrichten.stylus3. Mose 27:18, 3. Mose 27:18, 3. Mose 27:12, 3. Mose 27:1224Im Halljahr aber kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hatte, dem es als Erbbesitz gehörte.stylus3. Mose 25:28, 3. Mose 25:28, 3. Mose 27:20, 3. Mose 27:2025Alle Schätzungen haben nach heiligem Gewichte zu geschehen; zwanzig Gera machen einen Sekel.stylus2. Mose 30:13, 2. Mose 30:13, 4. Mose 3:47, 4. Mose 18:16, 4. Mose 3:4726Jedoch Erstgeburten unter dem Vieh, die als erstgeborne Jahwe verfallen, darf niemand weihen; es sei Rind oder Schaf - es gehört Jahwe.stylus2. Mose 13:2, 2. Mose 13:2, 2. Mose 13:12, 2. Mose 13:13, 5. Mose 15:1927Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen.stylus3. Mose 27:11, 3. Mose 27:1128Gebanntes jedoch, welches jemand Jahwe mittels des Bannes weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder erblicher Grundbesitz, darf niemals verkauft oder eingelöst werden; alles Gebannte ist Jahwe hochheilig.stylusJosua 6:17, Josua 6:19, Josua 6:17, Josua 6:19, 2. Mose 22:2029Wenn irgend Menschen mit dem Banne belegt werden, so dürfen sie nicht losgekauft werden, sondern müssen getötet werden.stylus1. Samuel 15:18, 1. Samuel 15:23, 1. Samuel 15:18, 1. Samuel 15:23, 4. Mose 21:230Alle Zehnten vom Boden, von der Saatfrucht, wie von den Baumfrüchten, gehören Jahwe, sind Jahwe geheiligt.stylus1. Mose 28:22, 1. Mose 28:22, Matthäus 23:23, Nehemia 13:12, Matthäus 23:2331Sollte aber jemand einen Teil seines Zehnten einlösen wollen, so hat er ein Fünftel des Betrags darauf zu legen.stylus32Was aber den Zehnten von den Rindern und Schafen anlangt, so soll von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, das je zehnte Stück Jahwe geheiligt sein.stylusJeremia 33:13, Jeremia 33:13, Hesekiel 20:37, Hesekiel 20:37, Micha 7:1433Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und darf es nicht mit einem anderen vertauschen. Sollte es einer aber doch vertauschen, so ist das eine wie das andere dem Heiligtume verfallen und darf nicht eingelöst werden.stylus3. Mose 27:10, 3. Mose 27:1034Das sind die Gebote, die Jahwe Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten auftrug.stylus3. Mose 26:46, 3. Mose 26:46, 4. Mose 1:1, 4. Mose 1:1, Johannes 1:17