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Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen.
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An dem Fremden magst du wuchern, aber nicht an deinem Bruder, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, das du vornimmst im Lande, dahin du kommst, dasselbe einzunehmen.