21
sondern das Feld hat, wenn es im Halljahre frei wird, als etwas Jahwe Geweihtes zu gelten, wie ein dem Banne verfallenes Feld; das Eigentumsrecht daran fällt dem Priester zu.
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soil dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soil des Priesters Erbgut sein.