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Dagegen die Häuser in den Dörfern, welche nicht ringsum eine Mauer haben, sind als ein Teil des Ackerbesitzes zu betrachten; sie dürfen wieder eingelöst werden und fallen im Halljahre heim.
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Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, das soil man dem Felde des Landes gleich rechnen und soil loswerden und im Halljahr ledig ausgehen.