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Nehemia 10 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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Nehemia 10

1Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, unserer Leviten und unserer Priester;

2und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,

3Seraja, Asarja, Jeremia,

4Pashur, Amarja, Malkija,

5Hattus, Sechanja, Malluch,

6Harim, Meremoth, Obadja,

7Daniel, Ginnethon, Baruch,

8Mesullam, Abija, Mijamin,

9Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.

10Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;

11und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,

12Micha, Rehob, Hasabja,

13Sakkur, Serebja, Sebanja,

14Hodija, Bani, Beninu.

15Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

16Bunni, Asgad, Bebai,

17Adonija, Bigwai, Adin,

18Ater, Hiskia, Assur,

19Hodija, Hasum, Bezai,

20Hariph, Anathoth, Nobai,

21Magpias, Mesullam, Hesir,

22Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

23Pelatja, Hanan, Anaja,

24Hosea, Hananja, Hassub,

25Hallohes, Pilha, Sobek,

26Rehum, Hasabna, Maaseja,

27und Ahija, Hanan, Anan,

28Malluch, Harim, Baana.

29Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,

30schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.

31Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.

32Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten.

33Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,

34nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.

35Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.

36Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,

37auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.

38Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.

39Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.

40Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.

Nehemia 10

1Und zwar stehen auf der gesiegelten Urkunde die Unterschriften: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,

2Seraja, Asarja, Jeremia,

3Pashur, Amarja, Malchia,

4Hattus, Sebanja, Malluch,

5Harim, Meremoth, Obadja,

6Daniel, Ginnethon, Baruch,

7Mesullam, Abia, Mijamin,

8Maasja, Bilgai und Semaja - dies die Priester;

9ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiel

10und ihre Brüder: Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan,

11Micha, Rehob, Hasabja,

12Sakkur, Serebja, Sebanja,

13Hodia, Bani, Beninu;

14endlich die Volkshäupter: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

15Bunni, Asgad, Bebai,

16Adonia, Bigwai, Adin,

17Ater, Hiskia, Assur,

18Hodia, Hasum, Bezai,

19Hariph, Anathoth, Nebai,

20Magpias, Mesullam, Hesir,

21Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

22Pelatja, Hanan, Anaja,

23Hosea, Hananja, Hassub,

24Hallohes, Pilha, Sobek,

25Rehum, Hasabna, Maaseja,

26Ahia, Hanan, Anan,

27Malluch, Harim und Baana.

28Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempelhörigen und alle, die sich von den Völkern der Heidenländer abgesondert haben und zum Gesetze Gottes halten, ihre Frauen, ihre Söhne und Töchter, alle Einsichtigen und Verständigen,

29die schliessen sich ihren Brüdern an, den Vornehmen unter ihnen, und nehmen die eidlich beschworene Verpflichtung auf sich, nach dem Gesetze Gottes zu wandeln, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden, und alle Gebote des Herrn, unsres Gottes, seine Ordnungen und Satzungen getreulich zu erfüllen:

30dass wir unsre Töchter nicht an die Heiden im Lande verheiraten, noch ihre Töchter für unsre Söhne nehmen wollen;

31dass wir ferner, wenn die Heiden im Lande die Waren und allerlei Getreide am Sabbattag zum Verkauf bringen, ihnen am Sabbat und an einem heiligen Tag nichts abnehmen wollen und dass wir auf den Ertrag des siebenten Jahres und jede Schuldforderung in demselben verzichten wollen. (a) 2Mo 23:11; Jes 58:13; Jer 17:21 22

32Sodann nehmen wir die gesetzliche Verpflichtung auf uns, jährlich ein Drittelslot Silber für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben:

33für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, den Neumondsfesten und den (jährlichen) Festtagen, für die Heilsopfer, für die Sündopfer zur Sühne für Israel und für alles, was es im Hause unsres Gottes zu tun gibt.

34Ferner bestimmen wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durchs Los die Art der Abgabe des Brennholzes: zu welchen bestimmten Zeiten und in welcher Reihenfolge die einzelnen Familien dasselbe alljährlich an das Haus unsres Gottes abliefern sollen, damit man das Feuer auf dem Altar des Herrn, unsres Gottes, unterhalten kann, wie im Gesetz geschrieben steht. (a) 3Mo 6:12

35Ebenso (verpflichten wir uns), jährlich die Erstlinge unsres Bodens zum Hause des Herrn zu bringen und die Erstlinge aller Baumfrüchte, (a) 2Mo 23:19

36auch die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes, wie im Gesetz geschrieben steht; die Erstlinge unsrer Rinder und Schafe aber sollen zum Hause unsres Gottes gebracht werden für die Priester, die darin Dienst tun. (a) 2Mo 13:12

37Ferner wollen wir den Priestern das Beste von unsrem Mehl, von den Früchten aller Bäume, von Wein und Öl in die Zellen des Hauses unsres Gottes liefern, den Leviten dagegen den Zehnten von unsrem Bodenertrag, den Leviten nämlich, die in allen unsren Ackerbaustädten den Zehnten einsammeln. (a) 4Mo 15:19; 18:24

38Und der Priester, der Nachkomme Aarons, soll dabei sein, wenn die Leviten den Zehnten einsammeln, und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unsres Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen. (a) 4Mo 18:26

39In diese Zellen sollen die (gewöhnlichen) Israeliten und die Leviten die Abgabe von Korn, Wein und Öl bringen; dort befinden sich auch die heiligen Geräte, die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Wir wollen das Haus unsres Gottes nicht im Stiche lassen.

Nehemia 10

1Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, unserer Leviten und unserer Priester;

2und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,

3Seraja, Asarja, Jeremia,

4Pashur, Amarja, Malkija,

5Hattus, Sechanja, Malluch,

6Harim, Meremoth, Obadja,

7Daniel, Ginnethon, Baruch,

8Mesullam, Abija, Mijamin,

9Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.

10Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;

11und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,

12Micha, Rehob, Hasabja,

13Sakkur, Serebja, Sebanja,

14Hodija, Bani, Beninu.

15Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

16Bunni, Asgad, Bebai,

17Adonija, Bigwai, Adin,

18Ater, Hiskia, Assur,

19Hodija, Hasum, Bezai,

20Hariph, Anathoth, Nobai,

21Magpias, Mesullam, Hesir,

22Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

23Pelatja, Hanan, Anaja,

24Hosea, Hananja, Hassub,

25Hallohes, Pilha, Sobek,

26Rehum, Hasabna, Maaseja,

27und Ahija, Hanan, Anan,

28Malluch, Harim, Baana.

29Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,

30schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.

31Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.

32Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten.

33Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,

34nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.

35Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.

36Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,

37auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.

38Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.

39Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.

40Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.

Nehemia 10:1
GerMenge

Auf Grund aller dieser Umstände schließen wir einen festen Vertrag und fertigen ihn schriftlich aus; und auf der untersiegelten Urkunde stehen die Namen unserer Obersten, unserer Leviten und unserer Priester;

GerZurcher

Und zwar stehen auf der gesiegelten Urkunde die Unterschriften: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,

2
GerMenge

und auf dem untersiegelten Schriftstück stehen die Namen: Nehemia, der Statthalter, der Sohn Hachaljas, und Zedekia,

GerZurcher

Seraja, Asarja, Jeremia,

3
GerMenge

Seraja, Asarja, Jeremia,

GerZurcher

Pashur, Amarja, Malchia,

4
GerMenge

Pashur, Amarja, Malkija,

GerZurcher

Hattus, Sebanja, Malluch,

5
GerMenge

Hattus, Sechanja, Malluch,

GerZurcher

Harim, Meremoth, Obadja,

6
GerMenge

Harim, Meremoth, Obadja,

GerZurcher

Daniel, Ginnethon, Baruch,

7
GerMenge

Daniel, Ginnethon, Baruch,

GerZurcher

Mesullam, Abia, Mijamin,

8
GerMenge

Mesullam, Abija, Mijamin,

GerZurcher

Maasja, Bilgai und Semaja - dies die Priester;

9
GerMenge

Maasja, Bilgai, Semaja; dies waren die Priester.

GerZurcher

ferner die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui von den Söhnen Henadads, Kadmiel

10
GerMenge

Sodann die Leviten: Jesua, der Sohn Asanjas, Binnui aus der Familie Henadad, Kadmiel;

GerZurcher

und ihre Brüder: Sebanja, Hodia, Kelita, Pelaja, Hanan,

11
GerMenge

und ihre Genossen: Sebanja, Hodawja, Kelita, Pelaja, Hanan,

GerZurcher

Micha, Rehob, Hasabja,

12
GerMenge

Micha, Rehob, Hasabja,

GerZurcher

Sakkur, Serebja, Sebanja,

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GerMenge

Sakkur, Serebja, Sebanja,

GerZurcher

Hodia, Bani, Beninu;

14
GerMenge

Hodija, Bani, Beninu.

GerZurcher

endlich die Volkshäupter: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

15
GerMenge

Sodann die Häupter des Volkes: Parhos, Pahath-Moab, Elam, Satthu, Bani,

GerZurcher

Bunni, Asgad, Bebai,

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GerMenge

Bunni, Asgad, Bebai,

GerZurcher

Adonia, Bigwai, Adin,

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GerMenge

Adonija, Bigwai, Adin,

GerZurcher

Ater, Hiskia, Assur,

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GerMenge

Ater, Hiskia, Assur,

GerZurcher

Hodia, Hasum, Bezai,

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GerMenge

Hodija, Hasum, Bezai,

GerZurcher

Hariph, Anathoth, Nebai,

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Hariph, Anathoth, Nobai,

GerZurcher

Magpias, Mesullam, Hesir,

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GerMenge

Magpias, Mesullam, Hesir,

GerZurcher

Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

22
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Mesesabeel, Zadok, Jaddua,

GerZurcher

Pelatja, Hanan, Anaja,

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GerMenge

Pelatja, Hanan, Anaja,

GerZurcher

Hosea, Hananja, Hassub,

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GerMenge

Hosea, Hananja, Hassub,

GerZurcher

Hallohes, Pilha, Sobek,

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GerMenge

Hallohes, Pilha, Sobek,

GerZurcher

Rehum, Hasabna, Maaseja,

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Rehum, Hasabna, Maaseja,

GerZurcher

Ahia, Hanan, Anan,

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und Ahija, Hanan, Anan,

GerZurcher

Malluch, Harim und Baana.

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Malluch, Harim, Baana.

GerZurcher

Und das übrige Volk, die Priester, die Leviten, die Torhüter, die Sänger, die Tempelhörigen und alle, die sich von den Völkern der Heidenländer abgesondert haben und zum Gesetze Gottes halten, ihre Frauen, ihre Söhne und Töchter, alle Einsichtigen und Verständigen,

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GerMenge

Das übrige Volk aber, die Priester, Leviten, Torhüter, Sänger, Tempelhörigen und alle, die sich von der heidnischen Bevölkerung der Landesteile abgesondert haben und sich zum Gesetz Gottes halten, samt ihren Frauen, Söhnen und Töchtern, alle, welche Einsicht (und) Verständnis dafür haben,

GerZurcher

die schliessen sich ihren Brüdern an, den Vornehmen unter ihnen, und nehmen die eidlich beschworene Verpflichtung auf sich, nach dem Gesetze Gottes zu wandeln, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden, und alle Gebote des Herrn, unsres Gottes, seine Ordnungen und Satzungen getreulich zu erfüllen:

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GerMenge

schließen sich hiermit ihren Volksgenossen, den Vornehmen unter ihnen, an und verpflichten sich durch einen Eid unwiderruflich, nach dem Gesetz Gottes, das durch Mose, den Knecht Gottes, gegeben worden ist, zu wandeln und alle Gebote Gottes, unseres HERRN, seine Verordnungen und Satzungen zu beobachten und zu erfüllen.

GerZurcher

dass wir unsre Töchter nicht an die Heiden im Lande verheiraten, noch ihre Töchter für unsre Söhne nehmen wollen;

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GerMenge

Wir wollen also weder unsere Töchter den heidnischen Landesbewohnern zu Frauen geben noch ihre Töchter für unsere Söhne zu Frauen nehmen.

GerZurcher

dass wir ferner, wenn die Heiden im Lande die Waren und allerlei Getreide am Sabbattag zum Verkauf bringen, ihnen am Sabbat und an einem heiligen Tag nichts abnehmen wollen und dass wir auf den Ertrag des siebenten Jahres und jede Schuldforderung in demselben verzichten wollen. (a) 2Mo 23:11; Jes 58:13; Jer 17:21 22

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Wenn ferner die heidnischen Landesbewohner am Sabbattage Waren und Getreide aller Art zum Verkauf herbringen, wollen wir ihnen am Sabbat und an einem (andern) heiligen Tage nichts abkaufen. Wir wollen ferner in jedem siebten Jahre die Felder unbestellt liegen lassen und auf jede Schuldforderung (in dem betreffenden Jahre) verzichten.

GerZurcher

Sodann nehmen wir die gesetzliche Verpflichtung auf uns, jährlich ein Drittelslot Silber für den Dienst im Hause unsres Gottes zu geben:

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GerMenge

Weiter verpflichten wir uns unwiderruflich dazu, ein Drittel Schekel jährlich als Steuer für den heiligen Dienst im Hause unsers Gottes zu entrichten,

GerZurcher

für die Schaubrote, für das tägliche Speisopfer und das tägliche Brandopfer, für die Opfer an den Sabbaten, den Neumondsfesten und den (jährlichen) Festtagen, für die Heilsopfer, für die Sündopfer zur Sühne für Israel und für alles, was es im Hause unsres Gottes zu tun gibt.

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GerMenge

nämlich für die Schaubrote und für das tägliche Speisopfer, für das tägliche Brandopfer und für die Opfer an den Sabbaten, an den Neumonden und den Festen, für die Heilsopfer und für die Sündopfer, um Sühnung für Israel zu erwirken, überhaupt für den gesamten Dienst im Hause unsers Gottes.

GerZurcher

Ferner bestimmen wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durchs Los die Art der Abgabe des Brennholzes: zu welchen bestimmten Zeiten und in welcher Reihenfolge die einzelnen Familien dasselbe alljährlich an das Haus unsres Gottes abliefern sollen, damit man das Feuer auf dem Altar des Herrn, unsres Gottes, unterhalten kann, wie im Gesetz geschrieben steht. (a) 3Mo 6:12

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GerMenge

Ferner haben wir, die Priester, die Leviten und das Volk, durch das Los über die Holzlieferungen entscheiden lassen, damit wir diese familienweise zu bestimmten Zeiten Jahr für Jahr an das Haus unsers Gottes gelangen lassen, zur Feuerung auf dem Altar des HERRN, unsers Gottes, wie im Gesetz vorgeschrieben ist.

GerZurcher

Ebenso (verpflichten wir uns), jährlich die Erstlinge unsres Bodens zum Hause des Herrn zu bringen und die Erstlinge aller Baumfrüchte, (a) 2Mo 23:19

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GerMenge

Ebenso verpflichten wir uns, die Erstlinge unserer Felder und die Erstlinge aller Früchte von allen Bäumen Jahr für Jahr zum Hause des HERRN zu bringen,

GerZurcher

auch die Erstgeburt unsrer Söhne und unsres Viehes, wie im Gesetz geschrieben steht; die Erstlinge unsrer Rinder und Schafe aber sollen zum Hause unsres Gottes gebracht werden für die Priester, die darin Dienst tun. (a) 2Mo 13:12

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GerMenge

auch unsere erstgeborenen Söhne und die Erstlinge unsers Viehes, wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, und zwar die Erstlinge unserer Rinder und unsers Kleinviehs in das Haus unsers Gottes für die Priester zu bringen, die den Dienst im Hause unsers Gottes verrichten.

GerZurcher

Ferner wollen wir den Priestern das Beste von unsrem Mehl, von den Früchten aller Bäume, von Wein und Öl in die Zellen des Hauses unsres Gottes liefern, den Leviten dagegen den Zehnten von unsrem Bodenertrag, den Leviten nämlich, die in allen unsren Ackerbaustädten den Zehnten einsammeln. (a) 4Mo 15:19; 18:24

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GerMenge

Ferner wollen wir das Beste von unserm Schrotmehl und von unseren Heilsopfern sowie von allen Baumfrüchten, von Wein und Öl den Priestern in die Zellen des Hauses unsers Gottes liefern und den Zehnten von unseren Feldern an die Leviten; denn die Leviten sind es, die den Zehnten in allen Ortschaften erheben, wo wir Ackerbau treiben.

GerZurcher

Und der Priester, der Nachkomme Aarons, soll dabei sein, wenn die Leviten den Zehnten einsammeln, und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unsres Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen. (a) 4Mo 18:26

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GerMenge

Und wenn die Leviten den Zehnten einfordern, soll der (betreffende) Priester, ein Nachkomme Aarons, die Leviten begleiten, und die Leviten sollen dann den Zehnten von ihrem Zehnten zum Hause unsers Gottes in die Zellen des Vorratshauses hinaufbringen.

GerZurcher

In diese Zellen sollen die (gewöhnlichen) Israeliten und die Leviten die Abgabe von Korn, Wein und Öl bringen; dort befinden sich auch die heiligen Geräte, die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Wir wollen das Haus unsres Gottes nicht im Stiche lassen.

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GerMenge

Denn in die Zellen sollen sowohl die Israeliten als auch die Leviten die Abgaben vom Getreide, vom Most und vom Öl liefern; denn dort befinden sich auch die heiligen Geräte sowie die diensttuenden Priester, die Torhüter und die Sänger. Und so wollen wir es dem Hause unsers Gottes an nichts fehlen lassen.

GerZurcher

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in Nehemia 10

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von Nehemia 10 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: Nehemia 10:16

GerMenge

"Bunni, Asgad, Bebai,"

GerZurcher

"Adonia, Bigwai, Adin,"

trending_upBeliebte Vergleiche

GerElb1905 vs GerScharrow_forward

1. Mose 1

GerElb1905 vs GerMengearrow_forward

Johannes 3

GerSch vs GerMengearrow_forward

Psalmen 23

GerElb1905 vs GerTextbibelarrow_forward

Römer 8

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Sprüche 3

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