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4. Mose 36 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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4. Mose 36

1Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,

2folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.

3Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.

4Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«

5Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.

6So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,

7damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.

8Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten

9und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«

10Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;

11denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime;

12mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.

13Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.

4. Mose 36

1UND die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Josephiten, traten herzu und redeten vor Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten. (a) 4Mo 27

2Sie sprachen: Gott hat dir, unserm Herrn, geboten, das Land durchs Los den Israeliten als Erbe zuzuteilen. Auch hast du, unser Herr, von Gott den Befehl empfangen, das Erbteil unsres Stammesgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu geben. (a) 4Mo 26:55; Jos 17:4

3Wenn sie nun einen Mann aus einem der (andern) Stämme Israels heiraten, so geht ihr Erbteil dem Erbteil unsrer Väter verloren, und das Erbteil des Stammes, in den sie heiraten, wird vergrössert, während das Los unsres Erbteils verringert wird.

4Wenn dann das Halljahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil (endgültig) zu dem Erbteil des Stammes geschlagen, in den sie heiraten, dem Erbteil des Stammes unsrer Väter aber geht ihr Erbteil verloren. (a) 3Mo 25:8-13

5Da gebot Mose den Israeliten nach dem Befehl des Herrn: Die vom Stamme Joseph haben recht.

6Das ist's, was der Herr hinsichtlich der Töchter Zelophhads gebietet: Sie mögen sich verheiraten, mit wem es ihnen gefällt, nur sollen sie in eine Familie des Stammes ihres Vaters heiraten,

7damit nicht Erbbesitz von Israeliten von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Israeliten sollen ein jeder an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten.

8Jede Tochter, die in einem der Stämme Israels Grundbesitz erbt, soll sich mit einem Mann aus einer Familie des Stammes ihres Vaters verheiraten, damit die Israeliten ein jeder im Besitze des Erbteils seiner Väter bleiben

9und nicht Erbbesitz von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Stämme Israels sollen ein jeder an seinem Erbbesitz festhalten.

10Wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads.

11Und Mahala, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit ihren Vettern.

12Sie verheirateten sich mit Söhnen aus den Geschlechtern der Söhne Manasses, des Sohnes Josephs, und so blieb ihr Erbteil dem Stamme erhalten, zu dem das Geschlecht ihres Vaters gehörte.

13Das sind die Gebote und Rechte, die der Herr den Israeliten durch Mose in den Gefilden Moabs am Jordan gegenüber Jericho gab.

4. Mose 36

1Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,

2folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.

3Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.

4Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«

5Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.

6So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,

7damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.

8Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten

9und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«

10Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;

11denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime;

12mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.

13Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.

4. Mose 36:1
GerMenge

Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,

GerZurcher

UND die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Josephiten, traten herzu und redeten vor Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten. (a) 4Mo 27

2
GerMenge

folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.

GerZurcher

Sie sprachen: Gott hat dir, unserm Herrn, geboten, das Land durchs Los den Israeliten als Erbe zuzuteilen. Auch hast du, unser Herr, von Gott den Befehl empfangen, das Erbteil unsres Stammesgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu geben. (a) 4Mo 26:55; Jos 17:4

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GerMenge

Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.

GerZurcher

Wenn sie nun einen Mann aus einem der (andern) Stämme Israels heiraten, so geht ihr Erbteil dem Erbteil unsrer Väter verloren, und das Erbteil des Stammes, in den sie heiraten, wird vergrössert, während das Los unsres Erbteils verringert wird.

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GerMenge

Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«

GerZurcher

Wenn dann das Halljahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil (endgültig) zu dem Erbteil des Stammes geschlagen, in den sie heiraten, dem Erbteil des Stammes unsrer Väter aber geht ihr Erbteil verloren. (a) 3Mo 25:8-13

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GerMenge

Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.

GerZurcher

Da gebot Mose den Israeliten nach dem Befehl des Herrn: Die vom Stamme Joseph haben recht.

6
GerMenge

So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,

GerZurcher

Das ist's, was der Herr hinsichtlich der Töchter Zelophhads gebietet: Sie mögen sich verheiraten, mit wem es ihnen gefällt, nur sollen sie in eine Familie des Stammes ihres Vaters heiraten,

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GerMenge

damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.

GerZurcher

damit nicht Erbbesitz von Israeliten von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Israeliten sollen ein jeder an dem Erbe des Stammes seiner Väter festhalten.

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GerMenge

Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten

GerZurcher

Jede Tochter, die in einem der Stämme Israels Grundbesitz erbt, soll sich mit einem Mann aus einer Familie des Stammes ihres Vaters verheiraten, damit die Israeliten ein jeder im Besitze des Erbteils seiner Väter bleiben

9
GerMenge

und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«

GerZurcher

und nicht Erbbesitz von einem Stamme auf den andern übergeht; sondern die Stämme Israels sollen ein jeder an seinem Erbbesitz festhalten.

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GerMenge

Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;

GerZurcher

Wie der Herr dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads.

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GerMenge

denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime;

GerZurcher

Und Mahala, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit ihren Vettern.

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GerMenge

mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.

GerZurcher

Sie verheirateten sich mit Söhnen aus den Geschlechtern der Söhne Manasses, des Sohnes Josephs, und so blieb ihr Erbteil dem Stamme erhalten, zu dem das Geschlecht ihres Vaters gehörte.

13
GerMenge

Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.

GerZurcher

Das sind die Gebote und Rechte, die der Herr den Israeliten durch Mose in den Gefilden Moabs am Jordan gegenüber Jericho gab.

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 4. Mose 36

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 4. Mose 36 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 4. Mose 36:1

GerMenge

"Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,"

GerZurcher

"UND die Familienhäupter des Geschlechts der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern der Josephiten, traten herzu und redeten vor Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten. (a) 4Mo 27"

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