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4. Mose 30 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel

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4. Mose 30

1Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: (H30:2) Dies ist es, was Jehova geboten hat:

2(H30:3) Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -

3(H30:4) Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,

4(H30:5) und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

5(H30:6) Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

6(H30:7) Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,

7(H30:8) und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.

8(H30:9) Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -

9(H30:10) Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -

10(H30:11) Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,

11(H30:12) und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

12(H30:13) Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.

13(H30:14) Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.

14(H30:15) Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.

15(H30:16) Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.

16(H30:17) Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

4. Mose 30

1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der Herr geboten hatte.

2UND Mose redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten und sprach: Dies ist's, was der Herr geboten hat:

3Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung auferlegen zu wollen, so soll er sein Wort nicht brechen; genau wie er es ausgesprochen hat, soll er es halten. (a) 5Mo 23:21

4Und wenn ein Weib dem Herrn ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist,

5und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.

6Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und der Herr wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

7Und wenn sie sich verheiratet, während sie noch ihre Gelübde oder eine Verpflichtung zu erfüllen hat, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen,

8und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu an dem Tage, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, bestehen zu Recht.

9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so hebt er damit ihr Gelübde auf, das sie zu erfüllen hätte, und ebenso die Verpflichtung, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen hat, und der Herr wird ihr vergeben.

10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstossenen, alles, was sie sich auferlegt hat, besteht für sie zu Recht.

11Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde tut oder durch einen Eid sich eine Enthaltung auferlegt,

12und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu und wehrt ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.

13Wenn jedoch ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, es aufhebt, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen hat, kein Gelübde und keine Enthaltung; ihr Mann hat es aufgehoben, und der Herr wird ihr vergeben.

14Jedes Gelübde und jeden Enthaltungseid zum Zweck der Kasteiung kann ihr Mann zu Recht bestehen lassen oder aufheben.

15Wenn ihr Mann bis zum andern Tage dazu schweigt, so lässt er damit alle ihre Gelübde oder Enthaltungen, die sie zu erfüllen hat, zu Recht bestehen; er hat sie zu Recht bestehen lassen, weil er an dem Tage, da er davon hörte, dazu schwieg.

16Wenn er sie aber (erst einige Zeit), nachdem er davon gehört hat, aufhebt, so hat er ihre Schuld zu tragen. Das sind die Satzungen, die der Herr dem Mose geboten hat, damit sie gelten zwischen Mann und Weib und zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist.

4. Mose 30

1Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: (H30:2) Dies ist es, was Jehova geboten hat:

2(H30:3) Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -

3(H30:4) Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,

4(H30:5) und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

5(H30:6) Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

6(H30:7) Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,

7(H30:8) und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.

8(H30:9) Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -

9(H30:10) Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -

10(H30:11) Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,

11(H30:12) und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

12(H30:13) Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.

13(H30:14) Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.

14(H30:15) Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.

15(H30:16) Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.

16(H30:17) Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

4. Mose 30:1
GerElb1905

Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: (H30:2) Dies ist es, was Jehova geboten hat:

GerZurcher

Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der Herr geboten hatte.

2
GerElb1905

(H30:3) Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. -

GerZurcher

UND Mose redete mit den Stammeshäuptern der Israeliten und sprach: Dies ist's, was der Herr geboten hat:

3
GerElb1905

(H30:4) Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend,

GerZurcher

Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung auferlegen zu wollen, so soll er sein Wort nicht brechen; genau wie er es ausgesprochen hat, soll er es halten. (a) 5Mo 23:21

4
GerElb1905

(H30:5) und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

GerZurcher

Und wenn ein Weib dem Herrn ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist,

5
GerElb1905

(H30:6) Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

GerZurcher

und ihr Vater hört von ihrem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.

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GerElb1905

(H30:7) Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat,

GerZurcher

Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und der Herr wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

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GerElb1905

(H30:8) und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen.

GerZurcher

Und wenn sie sich verheiratet, während sie noch ihre Gelübde oder eine Verpflichtung zu erfüllen hat, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen,

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GerElb1905

(H30:9) Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. -

GerZurcher

und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu an dem Tage, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, bestehen zu Recht.

9
GerElb1905

(H30:10) Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. -

GerZurcher

Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, ihr wehrt, so hebt er damit ihr Gelübde auf, das sie zu erfüllen hätte, und ebenso die Verpflichtung, die sie durch ein unbedachtes Wort auf sich genommen hat, und der Herr wird ihr vergeben.

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GerElb1905

(H30:11) Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat,

GerZurcher

Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstossenen, alles, was sie sich auferlegt hat, besteht für sie zu Recht.

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GerElb1905

(H30:12) und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen.

GerZurcher

Wenn sie aber im Hause ihres Mannes ein Gelübde tut oder durch einen Eid sich eine Enthaltung auferlegt,

12
GerElb1905

(H30:13) Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben.

GerZurcher

und ihr Mann hört davon, schweigt aber dazu und wehrt ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, besteht zu Recht.

13
GerElb1905

(H30:14) Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.

GerZurcher

Wenn jedoch ihr Mann an dem Tage, da er davon hört, es aufhebt, so gilt nichts von dem, was sie ausgesprochen hat, kein Gelübde und keine Enthaltung; ihr Mann hat es aufgehoben, und der Herr wird ihr vergeben.

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GerElb1905

(H30:15) Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte.

GerZurcher

Jedes Gelübde und jeden Enthaltungseid zum Zweck der Kasteiung kann ihr Mann zu Recht bestehen lassen oder aufheben.

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GerElb1905

(H30:16) Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen.

GerZurcher

Wenn ihr Mann bis zum andern Tage dazu schweigt, so lässt er damit alle ihre Gelübde oder Enthaltungen, die sie zu erfüllen hat, zu Recht bestehen; er hat sie zu Recht bestehen lassen, weil er an dem Tage, da er davon hörte, dazu schwieg.

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GerElb1905

(H30:17) Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.

GerZurcher

Wenn er sie aber (erst einige Zeit), nachdem er davon gehört hat, aufhebt, so hat er ihre Schuld zu tragen. Das sind die Satzungen, die der Herr dem Mose geboten hat, damit sie gelten zwischen Mann und Weib und zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist.

Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 4. Mose 30

Elberfelder 1905 (GerElb1905)

Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 4. Mose 30 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 4. Mose 30:16

GerElb1905

"(H30:17) Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters."

GerZurcher

"Wenn er sie aber (erst einige Zeit), nachdem er davon gehört hat, aufhebt, so hat er ihre Schuld zu tragen. Das sind die Satzungen, die der Herr dem Mose geboten hat, damit sie gelten zwischen Mann und Weib und zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig im Hause ihres Vaters ist."

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1. Mose 1

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Johannes 3

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