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4. Mose 29 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel

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4. Mose 29

1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

2Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

3und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.

7Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

9und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

11und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.

13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

14und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

15und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

16und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

18und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

21und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

27und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

30und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

33und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.

40Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

4. Mose 29

1Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25

2Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

3samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

4und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;

5dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -

6ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.

7Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32

8Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

9samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

10und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,

11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.

12Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43

13Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

14samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern

15und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;

16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

18samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

20Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,

21samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

23Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

24samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

26Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

27samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

29Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

30samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

32Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

33samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

34dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

35Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

36Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

37samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

39Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.

40

4. Mose 29

1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

2Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

3und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

6außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.

7Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

8Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

9und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

11und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

12Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.

13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

14und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

15und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

16und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

18und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

20Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

21und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

24ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

27und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

30und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

32Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

33und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

34und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

37ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.

40Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

4. Mose 29:1
GerElb1905

Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des Posaunenhalls soll es euch sein.

GerZurcher

Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25

2
GerElb1905

Und ihr sollt ein Brandopfer opfern zum lieblichen Geruch dem Jehova: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

3
GerElb1905

und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

4
GerElb1905

und ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;

5
GerElb1905

und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun;

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -

6
GerElb1905

außer dem monatlichen Brandopfer und seinem Speisopfer und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem Jehova.

GerZurcher

ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.

7
GerElb1905

Und am Zehnten dieses siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.

GerZurcher

Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32

8
GerElb1905

Und ihr sollt dem Jehova ein Brandopfer darbringen als lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

9
GerElb1905

und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

10
GerElb1905

je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den sieben Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,

11
GerElb1905

und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.

12
GerElb1905

Und am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem Jehova ein Fest feiern sieben Tage.

GerZurcher

Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43

13
GerElb1905

Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

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GerElb1905

und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Farren, zu den dreizehn Farren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern,

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern

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GerElb1905

und je ein Zehntel zu jedem Lamme, zu den vierzehn Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;

16
GerElb1905

und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

17
GerElb1905

Und am zweiten Tage zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehl;

GerZurcher

Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

18
GerElb1905

und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19
GerElb1905

und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

20
GerElb1905

Und am dritten Tage elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,

21
GerElb1905

und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22
GerElb1905

und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

23
GerElb1905

Und am vierten Tage zehn Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

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GerElb1905

ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25
GerElb1905

und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

26
GerElb1905

Und am fünften Tage neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

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GerElb1905

und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28
GerElb1905

und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

29
GerElb1905

Und am sechsten Tage acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

30
GerElb1905

und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31
GerElb1905

und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

32
GerElb1905

Und am siebten Tage sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

33
GerElb1905

und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

34
GerElb1905

und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

35
GerElb1905

Am achten Tage soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

GerZurcher

Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

36
GerElb1905

Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

37
GerElb1905

ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38
GerElb1905

und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

39
GerElb1905

Das sollt ihr bei euren Festen dem Jehova opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern und an Trankopfern und an Friedensopfern.

GerZurcher

Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.

40
GerElb1905

Und Mose redete zu den Kindern Israel nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte.

GerZurcher

Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 4. Mose 29

Elberfelder 1905 (GerElb1905)

Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 4. Mose 29 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 4. Mose 29:16

GerElb1905

"und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer."

GerZurcher

"dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer."

trending_upBeliebte Vergleiche

GerElb1905 vs GerScharrow_forward

1. Mose 1

GerElb1905 vs GerMengearrow_forward

Johannes 3

GerSch vs GerMengearrow_forward

Psalmen 23

GerElb1905 vs GerTextbibelarrow_forward

Römer 8

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Matthäus 5

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Offenbarung 1

GerMenge vs GerElb1905arrow_forward

Jesaja 53

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Sprüche 3

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