3. Mose 27 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel
3. Mose 27
1Und Jehova redete zu Mose und sprach:
2Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein.
3Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums;
4Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel.
5Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
6Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber;
7und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel.
8Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein.
10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein.
11Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein.
13Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen.
14Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein.
15Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
16Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber.
17Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein;
18und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
19Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden;
21und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören.
22Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt,
23so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
24Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte.
25Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein.
26Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind-oder Kleinvieh, es gehört Jehova.
27Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. -
28Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.
29Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden.
30Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig.
31Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen.
32Und aller Zehnte vom Rind-und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein;
33man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden.
34Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat.
3. Mose 27
1UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem Herrn durch besonderes Gelübde Menschen weiht auf Grund deiner Schätzung,
3so sollst du den Mann zwischen dem zwanzigsten und sechzigsten Jahre auf fünfzig Lot Silber schätzen nach heiligem Gewicht.
4Ist es aber ein Weib, so soll deine Schätzung dreissig Lot Silber betragen.
5Ist es eine Person zwischen dem fünften und dem zwanzigsten Jahre, so sollst du sie auf zwanzig Lot Silber schätzen, wenn sie männlich ist; wenn weiblich, auf zehn Lot Silber.
6Ist es ein Kind zwischen einem Monat und fünf Jahren, so sollst du es auf fünf Lot Silber schätzen, wenn es ein Knabe ist; wenn ein Mädchen, auf drei Lot Silber.
7Ist es ein Mann von sechzig Jahren oder darüber, so sollst du ihn auf fünfzehn Lot Silber schätzen; ist es ein Weib, auf zehn Lot Silber.
8Ist aber einer zu arm, um nach deiner Schätzung zu bezahlen, so stelle er ihn vor den Priester, und der Priester soll ihn schätzen; entsprechend dem, was der Gelobende vermag, soll ihn der Priester schätzen. (1) d.h. den geweihten Menschen.
9Handelt es sich um Vieh, von dem man dem Herrn opfern darf, so soll jedes Stück, das einer dem Herrn gibt, dem Heiligtum verfallen.
10Er soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes, oder ein schlechtes für ein gutes. Sollte aber jemand doch ein Stück Vieh mit einem andern vertauschen, so sollen beide Tiere dem Heiligtum verfallen.
11Handelt es sich dagegen um irgendein unreines Tier, das man dem Herrn nicht opfern darf, so stelle er es vor den Priester,
12und der Priester soll es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.
13Will er es aber lösen, so soll er noch den fünften Teil des Schätzungswertes drauflegen.
14Wenn jemand sein Haus dem Herrn als heilige Gabe weiht, so soll der Priester es schätzen, je nach seinen Vorzügen und Mängeln; wie es der Priester schätzt, so hoch soll es zu stehen kommen.
15Wenn aber derjenige, der sein Haus geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird es wieder sein Eigentum.
16Wenn jemand dem Herrn ein Grundstück von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir nach dem Mass der Aussaat geschätzt werden: wird ein Homer Gerste angesät, so soll es fünfzig Lot Silber gelten.
17Weiht er seinen Acker vom Halljahr an, so soll es bei deiner Schätzung bleiben. (a) 3Mo 25:8-16
18Weiht er seinen Acker aber nach dem Halljahr, so berechne ihm der Priester den Preis nach den Jahren, die noch bleiben bis zum (nächsten) Halljahr, und es soll (ein entsprechender Betrag) an der Schätzung abgezogen werden.
19Will aber derjenige, der den Acker geweiht hat, diesen lösen, so soll er den fünften Teil des geschätzten Preises drauflegen; dann wird er wieder sein Eigentum.
20Löst er den Acker aber nicht und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr gelöst werden,
21sondern der Acker verfällt, wenn er im Halljahr frei wird, als geweihtes Gut dem Herrn, wie ein dem Bann verfallenes Feld; er wird Eigentum des Priesters.
22Wenn jemand dem Herrn einen Acker weiht, den er gekauft hat, der also nicht zu seinem Erbgut gehört,
23so soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung bis zum Halljahr berechnen, und er soll am selben Tage diesen Betrag als dem Herrn geweihte Gabe bezahlen.
24Im Halljahr fällt der Acker an denjenigen zurück, von dem er ihn gekauft hat, dem also das Eigentumsrecht an dem Lande zusteht.
25Alle Schätzungen aber sollen nach heiligem Gewicht geschehen, das Lot Silber zu zwanzig Gera.
26Doch darf niemand Erstlinge vom Vieh, die als Erstgeburt dem Herrn gehören, weihen; ob Rind, ob Schaf, es gehört dem Herrn.
27Handelt es sich aber um ein unreines Haustier, so soll man es nach der Schätzung lösen und noch den fünften Teil drauflegen. Will man es nicht lösen, so verkaufe man es um den Schätzungspreis.
28Gebanntes jedoch, das jemand dem Herrn durch einen Bannfluch weiht von allem, was ihm gehört, es seien Menschen, Haustiere oder Äcker seines Erbgutes, darf unter keinen Umständen verkauft oder gelöst werden; alles Gebannte ist hochheilig und gehört dem Herrn.
29Wenn irgendein Mensch durch den Bannfluch geweiht wird, so darf man ihn nicht lösen, sondern er muss getötet werden.
30Alle Zehnten des Landes, sowohl vom Ertrag des Bodens als von den Früchten der Bäume, gehören dem Herrn, sind dem Herrn geweiht.
31Will aber jemand seinen Zehnten lösen, so soll er den fünften Teil des Wertes drauflegen.
32Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, je das zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, soll dem Herrn geweiht sein.
33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht vertauschen. Wenn es aber jemand doch vertauscht, so sollen beide Tiere dem Heiligtum verfallen und dürfen nicht gelöst werden.
34Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose auf dem Berge Sinai für die Israeliten gab.
Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 3. Mose 27
Elberfelder 1905 (GerElb1905)
Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.
Zürcher Bibel
Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.
Sie sehen einen direkten Vergleich von 3. Mose 27 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.
Schlüsselvergleich: 3. Mose 27:16
"Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber."
"Wenn jemand dem Herrn ein Grundstück von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir nach dem Mass der Aussaat geschätzt werden: wird ein Homer Gerste angesät, so soll es fünfzig Lot Silber gelten."
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1. Mose 1
Johannes 3
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Römer 8
Matthäus 5
Offenbarung 1
Jesaja 53
Sprüche 3





