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3. Mose 14 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel

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3. Mose 14

1Und Jehova redete zu Mose und sprach:

2Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;

3und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,

4so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.

5Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

6Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;

7und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

8Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.

10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

11Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.

12Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;

13Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

14Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand;

16und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.

17Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

18Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.

19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.

20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.

21Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;

22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.

23Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.

24Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.

25Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

26Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;

27und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.

28Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.

29Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.

30Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -

31das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.

32Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

33Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

34Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,

35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.

36Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

38so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.

39Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,

40so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

41Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

42Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

43Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,

44so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.

45Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

46Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;

47und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.

48Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.

49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;

50und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;

51und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;

52und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;

53und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.

54Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,

55und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,

56und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;

57um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

3. Mose 14

1Und der Herr redete mit Mose und sprach:

2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen für den Tag seiner Reinigung: er soll zum Priester geführt werden, (a) Mt 8:4; Lu 17:14

3und zwar soll der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn dann der Priester sieht, dass das Aussatzmal an dem Aussätzigen heil geworden ist,

4so lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei lebende Vögel, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop bringen. (a) Ps 51:9

5Dann lasse der Priester den einen Vogel schlachten (und das Blut abtropfen) in ein irdenes Geschirr über Quellwasser;

6den lebenden Vogel aber, den nehme er nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, tauche das alles samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels,

7besprenge damit siebenmal denjenigen, der sich vom Aussatz reinigen lässt, und reinige ihn so; dann lasse er den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen.

8Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich in Wasser baden; dann ist er rein. Darnach darf er wieder ins Lager hereinkommen; doch muss er noch sieben Tage lang ausserhalb seines Zeltes bleiben.

9Am siebenten Tage sodann soll er alle seine Haare abscheren, das Haupthaar, den Bart und die Augenbrauen - alle seine Haare soll er abscheren. Hierauf soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden; dann ist er rein. (a) 2Kön 5:10

10Und am achten Tage nehme er zwei fehllose männliche Lämmer und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, ferner drei zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

11Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen lässt, samt diesen Dingen vor dem Herrn darstellen, am Eingang des heiligen Zeltes.

12Dann nehme der Priester das eine männliche Lamm, bringe es mit dem Log Öl als Schuldopfer dar und schwinge beides als Webeopfer vor dem Herrn.

13Und zwar soll man das Lamm an der Stätte schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.

14Dann nehme der Priester von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.

15Darnach nehme der Priester etwas von dem Log Öl und giesse es in seine eigene linke Hand.

16Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.

17Von dem übrigen Öl in seiner Hand aber streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers.

18Und den Rest des Öls in seiner Hand tue der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf das Haupt und schaffe ihm so Sühne vor dem Herrn.

19Hierauf soll der Priester das Sündopfer darbringen und dem, der sich reinigen lässt, für seine Unreinheit Sühne schaffen, und darnach soll er das Brandopfer schlachten.

20Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen und ihm so Sühne schaffen; dann ist er rein.

21Ist der Betreffende aber arm und vermag er nicht so viel, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer, damit es geschwungen und ihm so Sühne geschafft werde, dazu ein zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22ferner zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben, was er eben zu leisten vermag, die eine zum Sündopfer, die andre zum Brandopfer.

23Das alles bringe er am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes vor den Herrn.

24Und der Priester nehme das Schuldopferlamm und das Log Öl und schwinge es vor dem Herrn als Webeopfer.

25Dann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.

26Von dem Öl aber giesse der Priester in seine eigene linke Hand

27und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.

28Dann streiche der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers.

29Den Rest des Öls in seiner Hand aber tue der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf das Haupt, um ihm so Sühne zu schaffen vor dem Herrn.

30Darnach soll er von den Turteltauben oder den jungen gewöhnlichen Tauben, die jener vermag,

31die eine als Sündopfer, die andre als Brandopfer darbringen, samt dem Speisopfer; so soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne schaffen vor dem Herrn.

32Das ist das Gesetz über den, der ein Aussatzmal an sich hat und bei seiner Reinigung nicht so viel vermag.

33Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse dann in dem Lande, das ihr besitzt, an einem Hause ein Aussatzmal entstehen,

35so soll der, dem das Haus gehört, herkommen und es dem Priester anzeigen, indem er sagt: "An meinem Hause zeigt sich etwas wie ein (Aussatz-)Mal."

36Dann soll der Priester, ehe er hineingeht, um das Mal zu besehen, das Haus ausräumen lassen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach erst soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.

37Wenn er nun beim Besehen des Mals findet, dass der Schaden an den Wänden des Hauses in grünlichen oder rötlichen Grübchen besteht, die tiefer erscheinen als die Wand sonst,

38so soll der Priester aus dem Hause hinaus an die Türe des Hauses treten und das Haus für sieben Tage verschliessen.

39Wenn dann der Priester am siebenten Tage wieder kommt und sieht, dass der Schaden an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,

40so soll der Priester die Steine, an denen der Schaden ist, ausbrechen und vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfen lassen,

41das Haus aber soll man inwendig ringsherum abkratzen und den Schutt, den man abgekratzt hat, draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.

42Dann soll man andre Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen, soll auch andern Mörtel nehmen und das Haus frisch bewerfen.

43Wenn dann der Schaden am Hause wiederum auftritt, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und frisch beworfen hat,

44so soll der Priester hineingehen, und wenn er sieht, dass der Schaden am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause; es ist unrein.

45Dann soll man das Haus abbrechen, die Steine, das Holz und allen Mörtel am Hause, und soll alles vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.

46Und wer in das Haus hineingeht, solange es verschlossen ist, der wird unrein bis zum Abend.

47Und wer in dem Hause schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Hause isst, soll seine Kleider waschen.

48Wenn aber der Priester hineingeht und beim Besehen findet, dass der Schaden am Hause nicht weiter um sich gegriffen hat, nachdem das Haus frisch beworfen worden ist, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.

49Dann nehme er, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop.

50Den einen Vogel schlachte er (und lasse das Blut abtropfen) in ein irdenes Geschirr über Quellwasser,

51nehme dann das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel, tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus siebenmal.

52So soll er das Haus mit dem Blute des Vogels und dem Quellwasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.

53Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus ins freie Feld fliegen und schaffe so Sühne für das Haus; dann ist es rein.

54Das ist das Gesetz über alle Aussatzmäler und über den Ausschlag,

55über den Aussatz an Kleidern und an Häusern,

56über die Geschwulst, den Schorf und die hellen Flecken,

57um Weisung zu geben, wann etwas für unrein oder für rein zu erklären sei. Das ist das Gesetz über den Aussatz.

3. Mose 14

1Und Jehova redete zu Mose und sprach:

2Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;

3und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,

4so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.

5Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

6Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;

7und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

8Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.

10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

11Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.

12Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;

13Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

14Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand;

16und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.

17Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

18Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.

19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.

20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.

21Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;

22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.

23Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.

24Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.

25Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

26Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;

27und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.

28Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.

29Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.

30Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -

31das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.

32Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

33Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

34Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,

35so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.

36Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

38so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.

39Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,

40so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

41Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

42Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

43Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,

44so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.

45Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

46Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;

47und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.

48Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.

49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;

50und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;

51und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;

52und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;

53und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.

54Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,

55und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,

56und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;

57um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

3. Mose 14:1
GerElb1905

Und Jehova redete zu Mose und sprach:

GerZurcher

Und der Herr redete mit Mose und sprach:

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GerElb1905

Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;

GerZurcher

Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen für den Tag seiner Reinigung: er soll zum Priester geführt werden, (a) Mt 8:4; Lu 17:14

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und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,

GerZurcher

und zwar soll der Priester vor das Lager hinausgehen. Wenn dann der Priester sieht, dass das Aussatzmal an dem Aussätzigen heil geworden ist,

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so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.

GerZurcher

so lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei lebende Vögel, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop bringen. (a) Ps 51:9

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Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

GerZurcher

Dann lasse der Priester den einen Vogel schlachten (und das Blut abtropfen) in ein irdenes Geschirr über Quellwasser;

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GerElb1905

Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;

GerZurcher

den lebenden Vogel aber, den nehme er nebst dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, tauche das alles samt dem lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels,

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GerElb1905

und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

GerZurcher

besprenge damit siebenmal denjenigen, der sich vom Aussatz reinigen lässt, und reinige ihn so; dann lasse er den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen.

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GerElb1905

Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

GerZurcher

Der aber, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare abscheren und sich in Wasser baden; dann ist er rein. Darnach darf er wieder ins Lager hereinkommen; doch muss er noch sieben Tage lang ausserhalb seines Zeltes bleiben.

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Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.

GerZurcher

Am siebenten Tage sodann soll er alle seine Haare abscheren, das Haupthaar, den Bart und die Augenbrauen - alle seine Haare soll er abscheren. Hierauf soll er seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden; dann ist er rein. (a) 2Kön 5:10

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Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

GerZurcher

Und am achten Tage nehme er zwei fehllose männliche Lämmer und ein einjähriges, fehlloses weibliches Lamm, ferner drei zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

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Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.

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Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann, der sich reinigen lässt, samt diesen Dingen vor dem Herrn darstellen, am Eingang des heiligen Zeltes.

12
GerElb1905

Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;

GerZurcher

Dann nehme der Priester das eine männliche Lamm, bringe es mit dem Log Öl als Schuldopfer dar und schwinge beides als Webeopfer vor dem Herrn.

13
GerElb1905

Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

GerZurcher

Und zwar soll man das Lamm an der Stätte schlachten, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist hochheilig.

14
GerElb1905

Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

GerZurcher

Dann nehme der Priester von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.

15
GerElb1905

Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand;

GerZurcher

Darnach nehme der Priester etwas von dem Log Öl und giesse es in seine eigene linke Hand.

16
GerElb1905

und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.

GerZurcher

Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.

17
GerElb1905

Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

GerZurcher

Von dem übrigen Öl in seiner Hand aber streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers.

18
GerElb1905

Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.

GerZurcher

Und den Rest des Öls in seiner Hand tue der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf das Haupt und schaffe ihm so Sühne vor dem Herrn.

19
GerElb1905

Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.

GerZurcher

Hierauf soll der Priester das Sündopfer darbringen und dem, der sich reinigen lässt, für seine Unreinheit Sühne schaffen, und darnach soll er das Brandopfer schlachten.

20
GerElb1905

Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.

GerZurcher

Und der Priester soll das Brandopfer samt dem Speisopfer auf dem Altar darbringen und ihm so Sühne schaffen; dann ist er rein.

21
GerElb1905

Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;

GerZurcher

Ist der Betreffende aber arm und vermag er nicht so viel, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer, damit es geschwungen und ihm so Sühne geschafft werde, dazu ein zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, zum Speisopfer, und ein Log Öl,

22
GerElb1905

und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.

GerZurcher

ferner zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben, was er eben zu leisten vermag, die eine zum Sündopfer, die andre zum Brandopfer.

23
GerElb1905

Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.

GerZurcher

Das alles bringe er am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes vor den Herrn.

24
GerElb1905

Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.

GerZurcher

Und der Priester nehme das Schuldopferlamm und das Log Öl und schwinge es vor dem Herrn als Webeopfer.

25
GerElb1905

Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

GerZurcher

Dann schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses.

26
GerElb1905

Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;

GerZurcher

Von dem Öl aber giesse der Priester in seine eigene linke Hand

27
GerElb1905

und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.

GerZurcher

und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem Herrn.

28
GerElb1905

Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.

GerZurcher

Dann streiche der Priester von dem Öl in seiner Hand dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, sowie an den Daumen der rechten Hand und an die grosse Zehe des rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers.

29
GerElb1905

Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.

GerZurcher

Den Rest des Öls in seiner Hand aber tue der Priester dem, der sich reinigen lässt, auf das Haupt, um ihm so Sühne zu schaffen vor dem Herrn.

30
GerElb1905

Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -

GerZurcher

Darnach soll er von den Turteltauben oder den jungen gewöhnlichen Tauben, die jener vermag,

31
GerElb1905

das, was seine Hand aufbringen kann: Die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.

GerZurcher

die eine als Sündopfer, die andre als Brandopfer darbringen, samt dem Speisopfer; so soll der Priester dem, der sich reinigen lässt, Sühne schaffen vor dem Herrn.

32
GerElb1905

Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

GerZurcher

Das ist das Gesetz über den, der ein Aussatzmal an sich hat und bei seiner Reinigung nicht so viel vermag.

33
GerElb1905

Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

GerZurcher

Und der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

34
GerElb1905

Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,

GerZurcher

Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zu eigen geben will, und ich lasse dann in dem Lande, das ihr besitzt, an einem Hause ein Aussatzmal entstehen,

35
GerElb1905

so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.

GerZurcher

so soll der, dem das Haus gehört, herkommen und es dem Priester anzeigen, indem er sagt: "An meinem Hause zeigt sich etwas wie ein (Aussatz-)Mal."

36
GerElb1905

Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

GerZurcher

Dann soll der Priester, ehe er hineingeht, um das Mal zu besehen, das Haus ausräumen lassen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach erst soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.

37
GerElb1905

Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

GerZurcher

Wenn er nun beim Besehen des Mals findet, dass der Schaden an den Wänden des Hauses in grünlichen oder rötlichen Grübchen besteht, die tiefer erscheinen als die Wand sonst,

38
GerElb1905

so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.

GerZurcher

so soll der Priester aus dem Hause hinaus an die Türe des Hauses treten und das Haus für sieben Tage verschliessen.

39
GerElb1905

Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,

GerZurcher

Wenn dann der Priester am siebenten Tage wieder kommt und sieht, dass der Schaden an den Wänden des Hauses weiter um sich gegriffen hat,

40
GerElb1905

so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

GerZurcher

so soll der Priester die Steine, an denen der Schaden ist, ausbrechen und vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfen lassen,

41
GerElb1905

Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

GerZurcher

das Haus aber soll man inwendig ringsherum abkratzen und den Schutt, den man abgekratzt hat, draussen vor der Stadt an einen unreinen Ort schütten.

42
GerElb1905

Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

GerZurcher

Dann soll man andre Steine nehmen und an Stelle jener Steine einsetzen, soll auch andern Mörtel nehmen und das Haus frisch bewerfen.

43
GerElb1905

Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,

GerZurcher

Wenn dann der Schaden am Hause wiederum auftritt, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und frisch beworfen hat,

44
GerElb1905

so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.

GerZurcher

so soll der Priester hineingehen, und wenn er sieht, dass der Schaden am Hause weiter um sich gegriffen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Hause; es ist unrein.

45
GerElb1905

Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

GerZurcher

Dann soll man das Haus abbrechen, die Steine, das Holz und allen Mörtel am Hause, und soll alles vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen.

46
GerElb1905

Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;

GerZurcher

Und wer in das Haus hineingeht, solange es verschlossen ist, der wird unrein bis zum Abend.

47
GerElb1905

und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.

GerZurcher

Und wer in dem Hause schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Hause isst, soll seine Kleider waschen.

48
GerElb1905

Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.

GerZurcher

Wenn aber der Priester hineingeht und beim Besehen findet, dass der Schaden am Hause nicht weiter um sich gegriffen hat, nachdem das Haus frisch beworfen worden ist, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.

49
GerElb1905

Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;

GerZurcher

Dann nehme er, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop.

50
GerElb1905

und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;

GerZurcher

Den einen Vogel schlachte er (und lasse das Blut abtropfen) in ein irdenes Geschirr über Quellwasser,

51
GerElb1905

und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;

GerZurcher

nehme dann das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel, tauche alles in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser und besprenge das Haus siebenmal.

52
GerElb1905

und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;

GerZurcher

So soll er das Haus mit dem Blute des Vogels und dem Quellwasser, mit dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsündigen.

53
GerElb1905

und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.

GerZurcher

Dann lasse er den lebenden Vogel vor die Stadt hinaus ins freie Feld fliegen und schaffe so Sühne für das Haus; dann ist es rein.

54
GerElb1905

Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,

GerZurcher

Das ist das Gesetz über alle Aussatzmäler und über den Ausschlag,

55
GerElb1905

und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,

GerZurcher

über den Aussatz an Kleidern und an Häusern,

56
GerElb1905

und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;

GerZurcher

über die Geschwulst, den Schorf und die hellen Flecken,

57
GerElb1905

um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

GerZurcher

um Weisung zu geben, wann etwas für unrein oder für rein zu erklären sei. Das ist das Gesetz über den Aussatz.

Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 3. Mose 14

Elberfelder 1905 (GerElb1905)

Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 3. Mose 14 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 3. Mose 14:16

GerElb1905

"und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova."

GerZurcher

"Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn."

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1. Mose 1

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Johannes 3

GerSch vs GerMengearrow_forward

Psalmen 23

GerElb1905 vs GerTextbibelarrow_forward

Römer 8

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Offenbarung 1

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