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3. Mose 13 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel

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3. Mose 13

1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

3Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.

4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.

5Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

6Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

7Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;

8und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.

9Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.

10Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,

11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;

13und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.

14An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.

15Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.

16Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;

17und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.

18Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,

19und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;

20und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.

21Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

22Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.

23Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

24Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,

25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

27Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

28Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

29Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,

30und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.

31Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.

32Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,

33so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.

34Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

35Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,

36und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.

37Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,

39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.

40Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;

41und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.

42Und wenn an der Hinter-oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.

43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,

44so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.

45Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!

46Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

47Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;

48oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;

49und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.

50Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.

51Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.

52Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.

53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,

54so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

55Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter-oder Vorderseite.

56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.

57Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.

58Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.

59Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

3. Mose 13

1UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Geschwulst oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt und daraus auf seiner Haut ein Aussatzmal entsteht, so soll man ihn zu Aaron, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, führen.

3Wenn dann der Priester das Mal auf der Haut besieht, und die Haare an der kranken Stelle sind weiss geworden und das Mal erscheint tiefer als die (übrige) Haut, so ist es ein Aussatzmal; wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

4Wenn es aber ein weisser Fleck auf der Haut ist, und dieser erscheint nicht tiefer als die (übrige) Haut, und die Haare darauf sind nicht weiss geworden, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang absondern.

5Besieht ihn dann der Priester am siebenten Tage, und das Mal ist in seinem Aussehen gleich geblieben, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage lang absondern.

6Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage zum zweitenmal besieht und findet, dass das Mal am Verschwinden ist, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist nur ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.

7Wenn aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, und er zeigt sich nun dem Priester zum zweitenmal,

8und der Priester sieht, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist Aussatz.

9Wenn sich an jemandem ein Aussatzmal zeigt, so soll man ihn zum Priester führen.

10Sieht dann der Priester, dass sich auf der Haut eine weisse Geschwulst befindet und dass die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch in der Geschwulst wuchert,

11so ist es ein alter Aussatz auf seiner Haut, und der Priester soll ihn für unrein erklären und ihn nicht absondern; denn er ist schon unrein.

12Wenn aber der Aussatz auf der Haut so ausbricht, dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken vom Kopf bis zu den Füssen bedeckt, wohin auch der Priester schauen mag -

13wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so soll er den Kranken für rein erklären; er ist ja ganz weiss geworden und ist also rein.

14Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.

15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das wilde Fleisch ist unrein - es ist ein Aussatz.

16Geht aber das wilde Fleisch wieder zurück, und er wird weiss, so soll er zum Priester kommen.

17Findet dann der Priester, wenn er ihn besieht, dass das Mal weiss geworden ist, so soll der Priester den Kranken für rein erklären; er ist rein.

18Wenn auf jemandes Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,

19dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weisse Geschwulst sich bildet oder ein weissrötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.

20Sieht dann der Priester, dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass das Haar darauf weiss geworden ist, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist ein Mal von Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

21Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare darauf sind und dass der Fleck nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern.

22Greift es dann auf der Haut weiter um sich, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

23Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde bekommt, und das wilde Fleisch in der Brandwunde erscheint als weissrötlicher oder weisser Fleck,

25und der Priester findet beim Besehen, dass die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester soll den Kranken für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

26Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare auf dem hellen Fleck sind und dass dieser nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern.

27Am siebenten Tage soll der Priester ihn besehen; hat es dann auf der Haut weiter um sich gegriffen, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

28Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, und ist er am Verschwinden, so ist es die Narbe der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, weil es nur die Narbe der Brandwunde ist.

29Wenn bei einem Manne oder einem Weibe auf dem Kopf oder am Bart ein Mal entsteht,

30und der Priester besieht das Mal und findet, dass es tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass goldfarbene, dünne Haare darauf sind, so soll der Priester den Kranken für unrein erklären - es ist bösartiger Ausschlag, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31Findet aber der Priester, wenn er den Ausschlag besieht, dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, dass aber auch keine dunklen Haare darauf sind, so soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen sieben Tage lang absondern.

32Am siebenten Tage soll der Priester das Mal besehen; hat dann der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen, und sind keine goldfarbenen Haare darauf entstanden, erscheint auch der Ausschlag nicht tiefer als die (übrige) Haut,

33so soll er sich scheren; doch die Ausschlagstelle darf er nicht scheren. Hierauf soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen abermals sieben Tage lang absondern.

34Wenn dann am siebenten Tage der Priester den Ausschlag besieht und findet, dass der Ausschlag auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.

35Greift aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich, nachdem der Kranke für rein erklärt worden ist,

36und der Priester findet beim Besehen, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht mehr nach goldfarbenen Haaren zu suchen; er ist unrein.

37Ist aber der Ausschlag in seinem Aussehen gleich geblieben, und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Ausschlag geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe auf der Haut helle Flecken zeigen, weisse helle Flecken,

39und der Priester findet beim Besehen auf ihrer Haut nur matte, weisse Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40Wenn jemandem die Haupthaare ausfallen, sodass er hinten kahl wird, so bleibt er rein.

41Fallen sie ihm auf der Vorderseite des Kopfes aus, sodass er vorn eine Glatze bekommt, so bleibt er rein.

42Entsteht aber auf der hintern oder vordern Glatze ein weissrötliches Mal, so ist es Aussatz, der auf seiner hintern oder vordern Glatze ausbricht.

43Besieht ihn dann der Priester und findet, dass die Geschwulst des Males auf seiner hintern oder vordern Glatze weissrötlich ist und aussieht wie der Aussatz auf der Haut am Leibe,

44so ist er ein Aussätziger; er ist unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat die Krankheit auf dem Kopfe.

45Es soll aber der Aussätzige, der die Krankheit an sich hat, zerrissene Kleider tragen, die Haare frei flattern lassen und den Bart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein!

46Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein; abgesondert soll er wohnen, seine Wohnstätte soll ausserhalb des Lagers sein. (a) 4Mo 5:2; 2Kön 7:3; 15:5

47Wenn sich an einem Kleide, sei es nun von Wolle oder von Flachs, ein Aussatzmal zeigt,

48oder an gewobenem oder gewirktem Zeug, es sei von Flachs oder von Wolle, oder an Leder oder an irgend etwas, was aus Leder gemacht wird,

49und das Mal an dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem aus Leder gemachten Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden.

50Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er den schadhaften Gegenstand sieben Tage lang einschliessen.

51Wenn er dann am siebenten Tage sieht, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder dem Leder - an irgend etwas, was man aus Leder macht - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Schaden ein bösartiger Aussatz; es ist unrein,

52und er soll das Kleid oder das gewobene oder gewirkte Zeug, es sei von Wolle oder von Flachs, oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich der Schaden zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, man soll es verbrennen.

53Sieht aber der Priester, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand nicht weiter um sich gegriffen hat,

54so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand, an dem der Schaden ist, wasche, und soll ihn abermals sieben Tage lang einschliessen.

55Sieht dann der Priester, nachdem die schadhafte Stelle gewaschen worden ist, dass sie ihr Aussehen nicht geändert hat, so ist es unrein, auch wenn der Schaden nicht weiter um sich gegriffen hat, du sollst es ausbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung, sei es auf der hintern oder der vordern Seite.

56Sieht aber der Priester, dass der Schaden, nachdem die Stelle gewaschen worden, verblasst ist, so soll er das Stück aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug herausreissen.

57Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender (Aussatz); du sollst es verbrennen, (das ganze Stück,) an dem der Schaden ist.

58Wenn aber an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand der Schaden beim Waschen verschwindet, so soll man es nochmals waschen, dann ist es rein.

59Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, seien sie von Wolle oder von Flachs, oder an gewobenem oder gewirktem Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, wornach sie für rein oder für unrein zu erklären sind.

3. Mose 13

1Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

2Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

3Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.

4Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.

5Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

6Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

7Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;

8und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.

9Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.

10Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,

11so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;

13und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.

14An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.

15Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.

16Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;

17und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.

18Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,

19und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;

20und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.

21Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

22Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.

23Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

24Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,

25und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

26Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

27Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

28Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

29Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,

30und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.

31Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.

32Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,

33so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.

34Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

35Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,

36und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.

37Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,

39und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.

40Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;

41und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.

42Und wenn an der Hinter-oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.

43Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,

44so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.

45Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!

46Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

47Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;

48oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;

49und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.

50Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.

51Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.

52Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.

53Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,

54so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

55Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter-oder Vorderseite.

56Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.

57Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.

58Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.

59Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

3. Mose 13:1
GerElb1905

Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

GerZurcher

UND der Herr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2
GerElb1905

Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

GerZurcher

Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Geschwulst oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt und daraus auf seiner Haut ein Aussatzmal entsteht, so soll man ihn zu Aaron, dem Priester, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, führen.

3
GerElb1905

Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.

GerZurcher

Wenn dann der Priester das Mal auf der Haut besieht, und die Haare an der kranken Stelle sind weiss geworden und das Mal erscheint tiefer als die (übrige) Haut, so ist es ein Aussatzmal; wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären.

4
GerElb1905

Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen.

GerZurcher

Wenn es aber ein weisser Fleck auf der Haut ist, und dieser erscheint nicht tiefer als die (übrige) Haut, und die Haare darauf sind nicht weiss geworden, so soll der Priester den Betroffenen sieben Tage lang absondern.

5
GerElb1905

Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

GerZurcher

Besieht ihn dann der Priester am siebenten Tage, und das Mal ist in seinem Aussehen gleich geblieben, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage lang absondern.

6
GerElb1905

Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

GerZurcher

Wenn ihn dann der Priester am siebenten Tage zum zweitenmal besieht und findet, dass das Mal am Verschwinden ist, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, so soll ihn der Priester für rein erklären - es ist nur ein Ausschlag; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er wieder rein.

7
GerElb1905

Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen;

GerZurcher

Wenn aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, und er zeigt sich nun dem Priester zum zweitenmal,

8
GerElb1905

und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz.

GerZurcher

und der Priester sieht, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist Aussatz.

9
GerElb1905

Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden.

GerZurcher

Wenn sich an jemandem ein Aussatzmal zeigt, so soll man ihn zum Priester führen.

10
GerElb1905

Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung,

GerZurcher

Sieht dann der Priester, dass sich auf der Haut eine weisse Geschwulst befindet und dass die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch in der Geschwulst wuchert,

11
GerElb1905

so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.

GerZurcher

so ist es ein alter Aussatz auf seiner Haut, und der Priester soll ihn für unrein erklären und ihn nicht absondern; denn er ist schon unrein.

12
GerElb1905

Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken;

GerZurcher

Wenn aber der Aussatz auf der Haut so ausbricht, dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken vom Kopf bis zu den Füssen bedeckt, wohin auch der Priester schauen mag -

13
GerElb1905

und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein.

GerZurcher

wenn also der Priester sieht, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, so soll er den Kranken für rein erklären; er ist ja ganz weiss geworden und ist also rein.

14
GerElb1905

An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.

GerZurcher

Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.

15
GerElb1905

Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz.

GerZurcher

Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das wilde Fleisch ist unrein - es ist ein Aussatz.

16
GerElb1905

Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;

GerZurcher

Geht aber das wilde Fleisch wieder zurück, und er wird weiss, so soll er zum Priester kommen.

17
GerElb1905

und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein.

GerZurcher

Findet dann der Priester, wenn er ihn besieht, dass das Mal weiss geworden ist, so soll der Priester den Kranken für rein erklären; er ist rein.

18
GerElb1905

Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt,

GerZurcher

Wenn auf jemandes Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt,

19
GerElb1905

und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen;

GerZurcher

dann aber an der Stelle des Geschwürs eine weisse Geschwulst sich bildet oder ein weissrötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen.

20
GerElb1905

und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen.

GerZurcher

Sieht dann der Priester, dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass das Haar darauf weiss geworden ist, so soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist ein Mal von Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

21
GerElb1905

Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

GerZurcher

Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare darauf sind und dass der Fleck nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern.

22
GerElb1905

Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel.

GerZurcher

Greift es dann auf der Haut weiter um sich, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

23
GerElb1905

Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

GerZurcher

Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne weiter um sich zu greifen, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.

24
GerElb1905

Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken,

GerZurcher

Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde bekommt, und das wilde Fleisch in der Brandwunde erscheint als weissrötlicher oder weisser Fleck,

25
GerElb1905

und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

GerZurcher

und der Priester findet beim Besehen, dass die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und dass die Stelle tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist, und der Priester soll den Kranken für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

26
GerElb1905

Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

GerZurcher

Findet aber der Priester beim Besehen, dass keine weissen Haare auf dem hellen Fleck sind und dass dieser nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut und am Verschwinden ist, so soll der Priester den Kranken sieben Tage lang absondern.

27
GerElb1905

Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes.

GerZurcher

Am siebenten Tage soll der Priester ihn besehen; hat es dann auf der Haut weiter um sich gegriffen, so soll ihn der Priester für unrein erklären - es ist ein Aussatzmal.

28
GerElb1905

Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

GerZurcher

Bleibt aber der helle Fleck an Ort und Stelle, ohne auf der Haut weiter um sich zu greifen, und ist er am Verschwinden, so ist es die Narbe der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, weil es nur die Narbe der Brandwunde ist.

29
GerElb1905

Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt,

GerZurcher

Wenn bei einem Manne oder einem Weibe auf dem Kopf oder am Bart ein Mal entsteht,

30
GerElb1905

und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes.

GerZurcher

und der Priester besieht das Mal und findet, dass es tiefer erscheint als die (übrige) Haut und dass goldfarbene, dünne Haare darauf sind, so soll der Priester den Kranken für unrein erklären - es ist bösartiger Ausschlag, der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31
GerElb1905

Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen.

GerZurcher

Findet aber der Priester, wenn er den Ausschlag besieht, dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, dass aber auch keine dunklen Haare darauf sind, so soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen sieben Tage lang absondern.

32
GerElb1905

Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut,

GerZurcher

Am siebenten Tage soll der Priester das Mal besehen; hat dann der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen, und sind keine goldfarbenen Haare darauf entstanden, erscheint auch der Ausschlag nicht tiefer als die (übrige) Haut,

33
GerElb1905

so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein.

GerZurcher

so soll er sich scheren; doch die Ausschlagstelle darf er nicht scheren. Hierauf soll der Priester den vom Ausschlag Betroffenen abermals sieben Tage lang absondern.

34
GerElb1905

Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

GerZurcher

Wenn dann am siebenten Tage der Priester den Ausschlag besieht und findet, dass der Ausschlag auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und dass er nicht tiefer erscheint als die (übrige) Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; er aber soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.

35
GerElb1905

Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift,

GerZurcher

Greift aber der Ausschlag auf der Haut weiter um sich, nachdem der Kranke für rein erklärt worden ist,

36
GerElb1905

und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein.

GerZurcher

und der Priester findet beim Besehen, dass der Ausschlag auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so braucht der Priester nicht mehr nach goldfarbenen Haaren zu suchen; er ist unrein.

37
GerElb1905

Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

GerZurcher

Ist aber der Ausschlag in seinem Aussehen gleich geblieben, und sind dunkle Haare darauf gewachsen, so ist der Ausschlag geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.

38
GerElb1905

Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken,

GerZurcher

Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe auf der Haut helle Flecken zeigen, weisse helle Flecken,

39
GerElb1905

und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein.

GerZurcher

und der Priester findet beim Besehen auf ihrer Haut nur matte, weisse Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40
GerElb1905

Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein;

GerZurcher

Wenn jemandem die Haupthaare ausfallen, sodass er hinten kahl wird, so bleibt er rein.

41
GerElb1905

und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein.

GerZurcher

Fallen sie ihm auf der Vorderseite des Kopfes aus, sodass er vorn eine Glatze bekommt, so bleibt er rein.

42
GerElb1905

Und wenn an der Hinter-oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist.

GerZurcher

Entsteht aber auf der hintern oder vordern Glatze ein weissrötliches Mal, so ist es Aussatz, der auf seiner hintern oder vordern Glatze ausbricht.

43
GerElb1905

Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter-oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,

GerZurcher

Besieht ihn dann der Priester und findet, dass die Geschwulst des Males auf seiner hintern oder vordern Glatze weissrötlich ist und aussieht wie der Aussatz auf der Haut am Leibe,

44
GerElb1905

so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte.

GerZurcher

so ist er ein Aussätziger; er ist unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat die Krankheit auf dem Kopfe.

45
GerElb1905

Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!

GerZurcher

Es soll aber der Aussätzige, der die Krankheit an sich hat, zerrissene Kleider tragen, die Haare frei flattern lassen und den Bart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein!

46
GerElb1905

Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

GerZurcher

Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein; abgesondert soll er wohnen, seine Wohnstätte soll ausserhalb des Lagers sein. (a) 4Mo 5:2; 2Kön 7:3; 15:5

47
GerElb1905

Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen;

GerZurcher

Wenn sich an einem Kleide, sei es nun von Wolle oder von Flachs, ein Aussatzmal zeigt,

48
GerElb1905

oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk;

GerZurcher

oder an gewobenem oder gewirktem Zeug, es sei von Flachs oder von Wolle, oder an Leder oder an irgend etwas, was aus Leder gemacht wird,

49
GerElb1905

und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen.

GerZurcher

und das Mal an dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem aus Leder gemachten Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden.

50
GerElb1905

Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein.

GerZurcher

Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er den schadhaften Gegenstand sieben Tage lang einschliessen.

51
GerElb1905

Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein.

GerZurcher

Wenn er dann am siebenten Tage sieht, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder dem Leder - an irgend etwas, was man aus Leder macht - weiter um sich gegriffen hat, so ist der Schaden ein bösartiger Aussatz; es ist unrein,

52
GerElb1905

Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden.

GerZurcher

und er soll das Kleid oder das gewobene oder gewirkte Zeug, es sei von Wolle oder von Flachs, oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich der Schaden zeigt, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz, man soll es verbrennen.

53
GerElb1905

Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell,

GerZurcher

Sieht aber der Priester, dass der Schaden an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand nicht weiter um sich gegriffen hat,

54
GerElb1905

so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen.

GerZurcher

so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand, an dem der Schaden ist, wasche, und soll ihn abermals sieben Tage lang einschliessen.

55
GerElb1905

Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter-oder Vorderseite.

GerZurcher

Sieht dann der Priester, nachdem die schadhafte Stelle gewaschen worden ist, dass sie ihr Aussehen nicht geändert hat, so ist es unrein, auch wenn der Schaden nicht weiter um sich gegriffen hat, du sollst es ausbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung, sei es auf der hintern oder der vordern Seite.

56
GerElb1905

Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag.

GerZurcher

Sieht aber der Priester, dass der Schaden, nachdem die Stelle gewaschen worden, verblasst ist, so soll er das Stück aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug herausreissen.

57
GerElb1905

Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist.

GerZurcher

Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender (Aussatz); du sollst es verbrennen, (das ganze Stück,) an dem der Schaden ist.

58
GerElb1905

Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein.

GerZurcher

Wenn aber an dem Kleid oder dem gewobenen oder gewirkten Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand der Schaden beim Waschen verschwindet, so soll man es nochmals waschen, dann ist es rein.

59
GerElb1905

Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

GerZurcher

Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, seien sie von Wolle oder von Flachs, oder an gewobenem oder gewirktem Zeug oder an irgendwelchem ledernen Gegenstand, wornach sie für rein oder für unrein zu erklären sind.

Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 3. Mose 13

Elberfelder 1905 (GerElb1905)

Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 3. Mose 13 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 3. Mose 13:16

GerElb1905

"Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen;"

GerZurcher

"Geht aber das wilde Fleisch wieder zurück, und er wird weiss, so soll er zum Priester kommen."

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1. Mose 1

GerElb1905 vs GerMengearrow_forward

Johannes 3

GerSch vs GerMengearrow_forward

Psalmen 23

GerElb1905 vs GerTextbibelarrow_forward

Römer 8

GerSch vs GerElb1871arrow_forward

Matthäus 5

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Offenbarung 1

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Jesaja 53

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