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wenn einer unbescholten ist, Mann (nur) einer Frau, mit gläubigen Kindern, die nicht heillosen Treibens beschuldigt oder ungehorsam sind. (a) 1Ti 3:2-4
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Ein Ältester muß unbescholten sein und eines Weibes Mann. Hat er Kinder, so müssen sie im Glauben stehen; sie dürfen nicht den Ruf haben, daß sie ein liederliches Leben führen; auch dürfen sie (ihren Eltern) nicht ungehorsam sein.