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Im Alter von acht Tagen soll alles, was männlich ist unter euch, beschnitten werden, Geschlecht für Geschlecht. (Auch der Sklave,) der im Haus geborne wie der von irgendeinem Fremden um Geld gekaufte, der nicht deines Stammes ist: (a) 3Mo 12:3
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Ein jegliches Knablein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen; desselbengleichen auch alles was Gesindes daheim geboren Oder erkauft ist von allerlei Fremden, die nicht eures Samens sind.