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Wenn aber ein Fremder bei dir wohnt und er dem Herrn das Passa halten will, so soll alles Männliche, das zu ihm gehört, beschnitten werden; dann mag er herzutreten, um es zu feiern, und er gelte wie ein Einheimischer; aber kein Unbeschnittener soll davon essen.
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So aber ein Fremdling bei dir wohnet und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was mannlich ist; als dann mache ersich herzu, dad er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soil davon essen.