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3. Mose 7:Verse 16

GerMenge
16

Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.

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Und es sei ein Gelubde Oder freiwillig Opfer, so soil es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soil man's doch essen.

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3. Mose 7:16 - Menge Bibel | Sacrilo