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Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
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Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soil desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.