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4. Mose 4:Verse 30

GerLut1545
30

von dreißig Jahren an und drüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Heer taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

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von dreißig Jahren an und drüber bis ins funfzigste Jahr, alle, die zum Heer taugen, daß sie ein Amt haben in der Hutte des Stitts.

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4. Mose 4:30 - Luther 1545 | Sacrilo