Hesekiel 48 Vergleich: Schlachter 1951 vs Luther 1545
Hesekiel 48
1Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis nach Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, soll Dan seinen Teil haben von der Ostseite bis zur Westseite.
2Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite Asser einen Anteil; neben dem Gebiet von Asser,
3von der Ostseite bis zur Westseite, Naphatli einen Anteil;
4neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen Anteil;
5neben Manasses Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen Anteil;
6neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen Teil;
7neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
8Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Gemarkung liegen, die ihr abgeben sollt, 25000 breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; in der Mitte derselben soll das Heiligtum stehen.
9Und die Gemarkung, welche ihr dem HERRN abzugeben habt, soll 25000 lang und 20000 breit sein.
10Und diese heilige Gemarkung soll diesen gehören: Den Priestern ein Bezirk von 25000 nach Norden, 10000 nach Westen und 10000 nach Osten in der Breite, und nach Süden 25000 lang. In der Mitte desselben aber soll das Heiligtum des HERRN stehen.
11Den geheiligten Priestern soll das zugehören, den Söhnen Zadoks, welche meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israel irre gingen.
12Also soll ihnen von der Gemarkung des geschenkten Landes ein Bezirk gehören, das Allerheiligste, neben dem Gebiet der Leviten.
13Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, eine Gemarkung 25000 lang und 10000 breit. Die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 betragen.
14Und von diesem[Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitzübergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt.
15Dieübrigen 5000 aber, welche von der ganzen Breite von 25000übrig sind, sollen als Allmende zur Stadt gehören, als Wohnplatz und Weideland, und die Stadt soll mitten drin stehen.
16Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500.
17Die Allmende soll im Norden 250, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 messen.
18Aber dasÜbrige von der Länge der heiligen Gemarkung, die 10000 im Osten und die 10000 im Westen, was neben der heiligen Gemarkung liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.
19Und die Arbeiter der Stadt sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben.
21Aber dasÜbrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin.
22Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.
23Von denübrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen;
24und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil;
25neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil;
26neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil;
27neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
28neben Gads Gebiet aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kades und durch den Bach zum großen Meere laufen.
29Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der HERR.
30Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: An der Nordseite, welche 4500 mißt,
31(und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden): drei Tore gegen Norden; das erste Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi.
32Und auf der Ostseite 4500 und drei Tore: das erste Tor Joseph, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
33Auch die Südseite mißt 4500 und hat drei Tore: das erste Simeon, das zweite Issaschar, das dritte Sebulon.
34Die Westseite mißt auch 4500 und hat ihre drei Tore: das erste Gad, das zweite Asser, das dritte Naphtali.
35Der ganze Umfang beträgt 18000. Und der Name der Stadt soll fortan lauten:«Der HERR ist hier!»
Hesekiel 48
1Dies sind die Namen der Stämme. Von Mitternacht, von Hethlon gegen Hemath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hemath; das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
2Neben Dan soll Asser seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
3Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
4Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
5Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
6Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
7Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
8Neben Juda aber sollt ihr einen Teil absondern vom Morgen bis gegen Abend, der fünfundzwanzigtausend Ruten breit und lang sei, ein Stück von den Teilen, so von Morgen bis gen Abend reichen; darin soll das Heiligtum stehen.
9Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.
10Und dasselbige heilige Teil soll der Priester sein, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten drinnen stehen.
11Das soll geheiliget sein den Priestern, den Kindern Zadoks, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.
12Und soll also dies abgesonderte Teil des Landes ihr eigen sein, darin das Allerheiligste ist neben der Leviten Grenze.
13Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.
14Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiliget.
15Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen die fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll unheilig sein zur Stadt, drinnen zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mitten drinnen stehen.
16Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.
17Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.
18Aber das übrige an der Länge desselben neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das gehört zur Unterhaltung derer, die in der Stadt arbeiten.
19Und die Arbeiter sollen aus allen Stämmen Israels der Stadt arbeiten,
20daß die ganze Absonderung der fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte eine geheiligte Absonderung sei zu eigen der Stadt.
21Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil und neben der Stadt Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten gegen Morgen und gegen Abend, das soll alles des Fürsten sein. Aber das abgesonderte heilige Teil und das Haus des Heiligtums soll mitten innen sein.
22Was aber dazwischen liegt, zwischen der Leviten Teil und zwischen der Stadt Teil und zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, das soll des Fürsten sein.
23Danach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
24Aber neben der Grenze Benjamins soll Simeon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
25Neben der Grenze Simeons soll Isaschar seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
26Neben der Grenze Isaschars soll Sebulon seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
27Neben der Grenze Sebulons soll Gad seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
28Aber neben Gad ist die Grenze gegen Mittag, von Thamar bis an das Haderwasser zu Kades und gegen dem Wasser am großen Meer.
29Also soll das Land ausgeteilet werden zum Erbteil unter die Stämme Israels; und das soll ihr Erbteil sein, spricht der HERR HERR.
30Und so weit soll die Stadt sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht.
31Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden, drei Tore gegen Mitternacht: das erste Tor Ruben, das andere Juda, das dritte Levi.
32Also auch gegen Morgen viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: nämlich das erste Tor Joseph, das andere Benjamin, das dritte Dan.
33Gegen Mittag auch also: viertausend und fünfhundert Ruten und auch drei Tore: das erste Tor Simeon, das andere Isaschar, das dritte Sebulon.
34Also auch gegen Abend viertausend und fünfhundert Ruten und drei Tore: ein Tor Gad, das andere Assur, das dritte Naphthali.
35Also soll es um und um achtzehntausend Ruten haben. Und alsdann soll die Stadt genannt werden: Hie ist der HERR!
Verständnis von Schlachter 1951 vs Luther 1545 in Hesekiel 48
Schlachter 1951 (GerSch)
Die klassische Schlachter-Bibel von 1951. Beliebt bei evangelikalen Christen.
Luther 1545
Die originale Lutherbibel von 1545 (letzte Hand).
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Schlüsselvergleich: Hesekiel 48:16
"Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500."
"Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag; desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert."
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