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5. Mose 25 Vergleich: Schlachter 1951 vs Luther 1545

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5. Mose 25

1Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und denÜbeltäter verurteilen.

2Und wenn derÜbeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.

3Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.

4Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.

5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.

7Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu denÄltesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.

8Dann sollen dieÄltesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!

9so soll seines Bruders Weib vor denÄltesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!

10Und man soll ihn in Israel«das Haus des Barfüßers» nennen.

11Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,

12so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!

14In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!

15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

16Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

17Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr ausÄgypten zoget;

18wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.

19Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!

5. Mose 25

1Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten rechtsprechen und den Gottlosen verdammen.

2Und so der Gottlose Schläge verdienet hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Maß und Zahl seiner Missetat.

3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zu viel geschlagen werde, und dein Bruder scheußlich vor deinen Augen sei,

4Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden.

5Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.

6Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß, sein Name nicht vertilget werde aus Israel.

7Gefällt es aber dem Manne nicht, daß er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.

8So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann stehet und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,

9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien; und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Manne, der seines Bruders Haus nicht erbauen will.

10Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.

11Wenn sich zween Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand des, der ihn schlägt, und strecket ihre Hand aus und ergreifet ihn bei seiner Scham,

12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll ihrer nicht verschonen.

13Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;

14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.

15Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

16Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel, wie alle, die übel tun.

17Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget:

18wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen deine Hintersten, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.

19Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringet von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!

5. Mose 25

1Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und denÜbeltäter verurteilen.

2Und wenn derÜbeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.

3Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.

4Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.

5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.

7Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu denÄltesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.

8Dann sollen dieÄltesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!

9so soll seines Bruders Weib vor denÄltesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!

10Und man soll ihn in Israel«das Haus des Barfüßers» nennen.

11Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,

12so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!

14In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!

15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

16Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

17Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr ausÄgypten zoget;

18wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.

19Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!

5. Mose 25:1
GerSch

Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und denÜbeltäter verurteilen.

GerLut1545

Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten rechtsprechen und den Gottlosen verdammen.

2
GerSch

Und wenn derÜbeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.

GerLut1545

Und so der Gottlose Schläge verdienet hat, soll ihn der Richter heißen niederfallen, und sollen ihn vor ihm schlagen nach dem Maß und Zahl seiner Missetat.

3
GerSch

Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.

GerLut1545

Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zu viel geschlagen werde, und dein Bruder scheußlich vor deinen Augen sei,

4
GerSch

Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.

GerLut1545

Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden.

5
GerSch

Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

GerLut1545

Wenn Brüder beieinander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen, sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weihe nehmen und sie ehelichen.

6
GerSch

Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.

GerLut1545

Und den ersten Sohn, den sie gebieret, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß, sein Name nicht vertilget werde aus Israel.

7
GerSch

Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu denÄltesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.

GerLut1545

Gefällt es aber dem Manne nicht, daß er seine Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin, hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.

8
GerSch

Dann sollen dieÄltesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!

GerLut1545

So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann stehet und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen,

9
GerSch

so soll seines Bruders Weib vor denÄltesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!

GerLut1545

so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien; und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Manne, der seines Bruders Haus nicht erbauen will.

10
GerSch

Und man soll ihn in Israel«das Haus des Barfüßers» nennen.

GerLut1545

Und sein Name soll in Israel heißen des Barfüßers Haus.

11
GerSch

Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,

GerLut1545

Wenn sich zween Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand des, der ihn schlägt, und strecket ihre Hand aus und ergreifet ihn bei seiner Scham,

12
GerSch

so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

GerLut1545

so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll ihrer nicht verschonen.

13
GerSch

Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!

GerLut1545

Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;

14
GerSch

In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!

GerLut1545

und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein.

15
GerSch

Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.

GerLut1545

Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.

16
GerSch

Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

GerLut1545

Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel, wie alle, die übel tun.

17
GerSch

Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr ausÄgypten zoget;

GerLut1545

Gedenke, was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget:

18
GerSch

wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.

GerLut1545

wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen deine Hintersten, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht.

19
GerSch

Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!

GerLut1545

Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringet von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht!

Verständnis von Schlachter 1951 vs Luther 1545 in 5. Mose 25

Schlachter 1951 (GerSch)

Die klassische Schlachter-Bibel von 1951. Beliebt bei evangelikalen Christen.

Luther 1545

Die originale Lutherbibel von 1545 (letzte Hand).

Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 25 in der Schlachter 1951 und Luther 1545. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 5. Mose 25:16

GerSch

"Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel."

GerLut1545

"Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel, wie alle, die übel tun."

trending_upBeliebte Vergleiche

GerElb1905 vs GerScharrow_forward

1. Mose 1

GerElb1905 vs GerMengearrow_forward

Johannes 3

GerSch vs GerMengearrow_forward

Psalmen 23

GerElb1905 vs GerTextbibelarrow_forward

Römer 8

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Matthäus 5

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Offenbarung 1

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Jesaja 53

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