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3. Mose 27 Vergleich: Schlachter 1951 vs Luther 1545

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3. Mose 27

1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,

3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.

4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.

6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.

7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.

8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem[Vieh] dem HERRN gibt, heilig sein.

10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;

12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.

17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.

27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oderÄcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.

33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

3. Mose 27

1Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,

3so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;

4ein Weibsbild auf dreißig Sekel.

5Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

6Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

7Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

8Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.

9Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.

10Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

11Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.

12Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.

13Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.

15So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.

16Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.

17Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.

18Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

19Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.

20Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,

21sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.

22Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,

23so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.

24Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.

25AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.

26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.

27Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.

28Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.

29Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

30AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.

32Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.

33Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.

34Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

3. Mose 27

1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,

3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.

4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.

6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.

7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.

8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem[Vieh] dem HERRN gibt, heilig sein.

10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;

12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.

17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.

27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oderÄcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.

33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

3. Mose 27:1
GerSch

Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

GerLut1545

Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2
GerSch

Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,

GerLut1545

Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein besonder Gelübde tut, daß er seinen Leib schätzet,

3
GerSch

so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.

GerLut1545

so soll das die Schätzung sein: Ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt, bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel nach dem Sekel des Heiligtums;

4
GerSch

Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

GerLut1545

ein Weibsbild auf dreißig Sekel.

5
GerSch

Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.

GerLut1545

Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

6
GerSch

Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.

GerLut1545

Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.

7
GerSch

Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.

GerLut1545

Ist er aber sechzig Jahre alt und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.

8
GerSch

Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

GerLut1545

Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, des, der gelobet hat, erwerben kann.

9
GerSch

Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem[Vieh] dem HERRN gibt, heilig sein.

GerLut1545

Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man des dem HERRN gibt, ist heilig.

10
GerSch

Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

GerLut1545

Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln; ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.

11
GerSch

Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;

GerLut1545

Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen.

12
GerSch

und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

GerLut1545

Und der Priester soll es schätzen, ob's gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzen bleiben.

13
GerSch

Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

GerLut1545

Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.

14
GerSch

Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

GerLut1545

Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und danach es der Priester schätzet, so soll's bleiben.

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GerSch

Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

GerLut1545

So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.

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GerSch

Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.

GerLut1545

Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten.

17
GerSch

Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

GerLut1545

Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seiner Würde gelten.

18
GerSch

Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

GerLut1545

Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;

19
GerSch

Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

GerLut1545

Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.

20
GerSch

Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

GerLut1545

Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen,

21
GerSch

sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

GerLut1545

sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HERRN heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein.

22
GerSch

Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

GerLut1545

Wenn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist,

23
GerSch

so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

GerLut1545

so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.

24
GerSch

Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

GerLut1545

Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei.

25
GerSch

Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

GerLut1545

AlLE Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligtums. Ein Sekel aber macht zwanzig Gera.

26
GerSch

Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.

GerLut1545

Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebühret, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HERRN.

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GerSch

Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

GerLut1545

Ist aber an dem Vieh etwas Unreines, so soll man's lösen nach seiner Würde und drüber geben den Fünften. Will er's nicht lösen, so verkaufe man's nach seiner Würde.

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GerSch

Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oderÄcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

GerLut1545

Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das jemand dem HERRN verbannet von allem, das sein ist, es seien Menschen Vieh oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HERRN.

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GerSch

Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

GerLut1545

Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

30
GerSch

Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

GerLut1545

AlLE Zehnten im Lande, beide von Samen des Landes und von Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31
GerSch

Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

GerLut1545

Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften drüber geben.

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GerSch

Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.

GerLut1545

Und alLE Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Rute gehet, das ist ein heiliger Zehnte dem HERRN.

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GerSch

Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

GerLut1545

Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird es aber jemand wechseln, so soll beides heilig sein und nicht gelöset werden.

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GerSch

Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

GerLut1545

Dies sind die Gebote, die der HERR gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.

Verständnis von Schlachter 1951 vs Luther 1545 in 3. Mose 27

Schlachter 1951 (GerSch)

Die klassische Schlachter-Bibel von 1951. Beliebt bei evangelikalen Christen.

Luther 1545

Die originale Lutherbibel von 1545 (letzte Hand).

Sie sehen einen direkten Vergleich von 3. Mose 27 in der Schlachter 1951 und Luther 1545. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 3. Mose 27:16

GerSch

"Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für[die Aussaat von] einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten."

GerLut1545

"Wenn jemand ein Stück Ackers von seinem Erbgut dem HERRN heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er trägt. Trägt er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silbers gelten."

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