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Hesekiel 45 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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Hesekiel 45

1»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.

2Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.

3Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.

4Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

5Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

6Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –

7Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«

9So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

10»Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen.

11Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.

12Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«

13»Folgendes ist die Hebe, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

14Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].

15Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

16»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

17Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«

18So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.

19Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;

20und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.

21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.

22Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen

23und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.

25Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste, soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«

Hesekiel 45

1WENN ihr das Land als Erbbesitz verlost, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe aussondern, einen heiligen Bezirk von dem Lande, 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. Dies ist heiliges Gebiet in seinem ganzen Umfang.

2Von diesem Gebiet ist für das Heiligtum ein Quadrat von je fünfhundert Ellen Länge und Breite bestimmt und ringsherum (ein Streifen von) fünfzig Ellen (Breite) als unbewohnter Raum. (1) ws. stand V. 2 ursprünglich zwischen V. 4 und 5.

3Von dieser Fläche sollst du ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, und hier soll das Heiligtum als hochheilige Stätte sein.

4Das ist heiliges Gebiet von dem Lande; es soll den Priestern gehören, die im Heiligtum Dienst tun, die herzutreten, um dem Herrn zu dienen, und es soll ihnen Platz zu Häusern bieten... (1) der Schluss des V: "und ein Heiligtum für das Heiligtum", ist unverständlich.

5Und ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, Städte zum Bewohnen.

6Als Eigentum der Stadt aber sollt ihr ein Stück von fünftausend Ellen Breite und 25 000 Ellen Länge bestimmen dem ausgesonderten heiligen Bezirk entlang; das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

7Dem Fürsten endlich soll das Land zu beiden Seiten des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt gehören, ausserhalb des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, und die Länge entspreche einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8des Landes. Das soll sein Eigentum in Israel sein, damit meine Fürsten mein Volk hinfort nicht mehr bedrücken und damit sie das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen verteilen.

9So spricht Gott der Herr: Nun ist's genug, ihr Fürsten Israels! Machet ein Ende mit Gewalttat und Bedrückung! Übet Recht und Gerechtigkeit! Höret auf, mein Volk von Grund und Boden zu vertreiben! spricht Gott der Herr. (a) Hes 46:18; 1Kön 21; Jer 21:12; 22:17

10Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr brauchen. (a) 3Mo 19:36

11Epha und Bath sollen gleiches Mass haben: das Bath soll den zehnten Teil von einem Homer fassen und auch das Epha den zehnten Teil von einem Homer; nach dem Homer soll die Massbestimmung sich richten.

12Das Lot soll gleich zwanzig Gera sein. Fünf Lot sollen fünf, und zehn Lot sollen zehn sein, und fünfzig Lot soll euch die Mine gelten.

13Folgendes ist die Weihegabe, die ihr abgeben sollt: ein sechstel Epha von jedem Homer Weizen und ein sechstel Epha von jedem Homer Gerste;

14und als Gebühr vom Öl: ein zehntel Bath von jedem Kor; das Kor nämlich fasst zehn Bath;

15ferner ein Schaf von der Herde auf je zweihundert Stück, von allen Geschlechtern Israels - alles zum Speisopfer, zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu erwirken, spricht Gott der Herr.

16Das ganze Volk soll diese Weihegabe dem Fürsten in Israel abgeben.

17Dem Fürsten aber liegen ob die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer an den Festen, Neumonden und Sabbaten, an allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer veranstalten soll, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

18So spricht Gott der Herr: Am ersten Tage des ersten Monats sollt ihr einen fehllosen jungen Stier von den Rindern nehmen, um das Heiligtum zu entsündigen.

19Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Tempels, an die vier Ecken des Altarabsatzes und an die Türpfosten des Tores zum innern Vorhof tun.

20Ebenso sollt ihr tun am ersten Tage des siebenten Monats mit Rücksicht auf solche, die aus Irrtum oder Einfalt gesündigt haben, und so sollt ihr den Tempel entsühnen. (a) 3Mo 4

21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passafest halten; da soll man sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen. (a) 3Mo 23:5

22An demselben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen lassen.

23Und während der sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer für den Herrn täglich, die sieben Tage hindurch, sieben junge Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere darbringen lassen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24Als Speisopfer aber soll er je ein Epha auf jeden Stier und je ein Epha auf jeden Widder darbringen lassen und je ein Hin Öl auf jedes Epha.

25Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats an dem Fest soll er die sieben Tage hindurch das gleiche darbringen lassen: die gleichen Sündopfer, die gleichen Brandopfer und die gleichen Speisopfer und gleich viel Öl. (a) 3Mo 23:34

Hesekiel 45

1»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.

2Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.

3Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.

4Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

5Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

6Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –

7Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

8des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«

9So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

10»Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen.

11Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.

12Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«

13»Folgendes ist die Hebe, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

14Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].

15Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

16»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

17Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«

18So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.

19Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;

20und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.

21Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.

22Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen

23und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

24Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.

25Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste, soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«

Hesekiel 45:1
GerMenge

»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.

GerZurcher

WENN ihr das Land als Erbbesitz verlost, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe aussondern, einen heiligen Bezirk von dem Lande, 25 000 Ellen lang und 20 000 Ellen breit. Dies ist heiliges Gebiet in seinem ganzen Umfang.

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GerMenge

Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.

GerZurcher

Von diesem Gebiet ist für das Heiligtum ein Quadrat von je fünfhundert Ellen Länge und Breite bestimmt und ringsherum (ein Streifen von) fünfzig Ellen (Breite) als unbewohnter Raum. (1) ws. stand V. 2 ursprünglich zwischen V. 4 und 5.

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GerMenge

Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.

GerZurcher

Von dieser Fläche sollst du ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite abmessen, und hier soll das Heiligtum als hochheilige Stätte sein.

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GerMenge

Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –

GerZurcher

Das ist heiliges Gebiet von dem Lande; es soll den Priestern gehören, die im Heiligtum Dienst tun, die herzutreten, um dem Herrn zu dienen, und es soll ihnen Platz zu Häusern bieten... (1) der Schluss des V: "und ein Heiligtum für das Heiligtum", ist unverständlich.

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Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

GerZurcher

Und ein Stück von 25 000 Ellen Länge und zehntausend Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, Städte zum Bewohnen.

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Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –

GerZurcher

Als Eigentum der Stadt aber sollt ihr ein Stück von fünftausend Ellen Breite und 25 000 Ellen Länge bestimmen dem ausgesonderten heiligen Bezirk entlang; das soll dem ganzen Hause Israel gehören.

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GerMenge

Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

GerZurcher

Dem Fürsten endlich soll das Land zu beiden Seiten des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt gehören, ausserhalb des heiligen Bezirks und des Eigentums der Stadt auf der Westseite westwärts und auf der Ostseite ostwärts, und die Länge entspreche einem der Stammesanteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze

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GerMenge

des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«

GerZurcher

des Landes. Das soll sein Eigentum in Israel sein, damit meine Fürsten mein Volk hinfort nicht mehr bedrücken und damit sie das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen verteilen.

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GerMenge

So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

GerZurcher

So spricht Gott der Herr: Nun ist's genug, ihr Fürsten Israels! Machet ein Ende mit Gewalttat und Bedrückung! Übet Recht und Gerechtigkeit! Höret auf, mein Volk von Grund und Boden zu vertreiben! spricht Gott der Herr. (a) Hes 46:18; 1Kön 21; Jer 21:12; 22:17

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»Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen.

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Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr brauchen. (a) 3Mo 19:36

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Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.

GerZurcher

Epha und Bath sollen gleiches Mass haben: das Bath soll den zehnten Teil von einem Homer fassen und auch das Epha den zehnten Teil von einem Homer; nach dem Homer soll die Massbestimmung sich richten.

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Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«

GerZurcher

Das Lot soll gleich zwanzig Gera sein. Fünf Lot sollen fünf, und zehn Lot sollen zehn sein, und fünfzig Lot soll euch die Mine gelten.

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GerMenge

»Folgendes ist die Hebe, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.

GerZurcher

Folgendes ist die Weihegabe, die ihr abgeben sollt: ein sechstel Epha von jedem Homer Weizen und ein sechstel Epha von jedem Homer Gerste;

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Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].

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und als Gebühr vom Öl: ein zehntel Bath von jedem Kor; das Kor nämlich fasst zehn Bath;

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Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.

GerZurcher

ferner ein Schaf von der Herde auf je zweihundert Stück, von allen Geschlechtern Israels - alles zum Speisopfer, zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um ihnen Sühne zu erwirken, spricht Gott der Herr.

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»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.

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Das ganze Volk soll diese Weihegabe dem Fürsten in Israel abgeben.

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Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«

GerZurcher

Dem Fürsten aber liegen ob die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer an den Festen, Neumonden und Sabbaten, an allen Festversammlungen des Hauses Israel. Er ist es, der das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Heilsopfer veranstalten soll, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

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So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.

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So spricht Gott der Herr: Am ersten Tage des ersten Monats sollt ihr einen fehllosen jungen Stier von den Rindern nehmen, um das Heiligtum zu entsündigen.

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Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;

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Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und an die Türpfosten des Tempels, an die vier Ecken des Altarabsatzes und an die Türpfosten des Tores zum innern Vorhof tun.

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und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.

GerZurcher

Ebenso sollt ihr tun am ersten Tage des siebenten Monats mit Rücksicht auf solche, die aus Irrtum oder Einfalt gesündigt haben, und so sollt ihr den Tempel entsühnen. (a) 3Mo 4

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Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.

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Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passafest halten; da soll man sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen. (a) 3Mo 23:5

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Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen

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An demselben Tage soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen lassen.

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und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

GerZurcher

Und während der sieben Tage des Festes soll er als Brandopfer für den Herrn täglich, die sieben Tage hindurch, sieben junge Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere darbringen lassen und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.

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Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.

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Als Speisopfer aber soll er je ein Epha auf jeden Stier und je ein Epha auf jeden Widder darbringen lassen und je ein Hin Öl auf jedes Epha.

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Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste, soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«

GerZurcher

Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats an dem Fest soll er die sieben Tage hindurch das gleiche darbringen lassen: die gleichen Sündopfer, die gleichen Brandopfer und die gleichen Speisopfer und gleich viel Öl. (a) 3Mo 23:34

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in Hesekiel 45

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von Hesekiel 45 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: Hesekiel 45:16

GerMenge

"»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein."

GerZurcher

"Das ganze Volk soll diese Weihegabe dem Fürsten in Israel abgeben."

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