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5. Mose 21 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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5. Mose 21

1»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.

3Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,

4und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.

5Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.

6Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen

7und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!

8Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!

9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«

10»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest

11und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,

12so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

13lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

14Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«

15»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,

16so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;

17sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«

18»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,

19so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen

20und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹

21Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«

22»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,

23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«

5. Mose 21

1WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat,

2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen herum liegen.

3Dann sollen in der Stadt, die zunächst bei dem Erschlagenen liegt, die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht im Joch gezogen hat,

4und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen.

5Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten. (a) 5Mo 17:9

6Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist,

7und sollen anheben und sprechen: "Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen.

8Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!" Dann werden sie der Blutschuld ledig.

9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt. (a) 5Mo 19:13

10WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst,

11und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst,

12so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden

13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei.

14Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten,

16so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,

17sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.

18Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen

20und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: "Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold."

21Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten.

22UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,

23so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) Ga 3:13

5. Mose 21

1»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.

3Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,

4und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.

5Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.

6Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen

7und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!

8Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!

9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«

10»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest

11und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,

12so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

13lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

14Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«

15»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,

16so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;

17sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«

18»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,

19so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen

20und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹

21Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«

22»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,

23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«

5. Mose 21:1
GerMenge

»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

GerZurcher

WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat,

2
GerMenge

so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.

GerZurcher

so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen herum liegen.

3
GerMenge

Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,

GerZurcher

Dann sollen in der Stadt, die zunächst bei dem Erschlagenen liegt, die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht im Joch gezogen hat,

4
GerMenge

und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.

GerZurcher

und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen.

5
GerMenge

Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.

GerZurcher

Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten. (a) 5Mo 17:9

6
GerMenge

Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen

GerZurcher

Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist,

7
GerMenge

und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!

GerZurcher

und sollen anheben und sprechen: "Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen.

8
GerMenge

Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!

GerZurcher

Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!" Dann werden sie der Blutschuld ledig.

9
GerMenge

So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«

GerZurcher

So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt. (a) 5Mo 19:13

10
GerMenge

»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest

GerZurcher

WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst,

11
GerMenge

und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,

GerZurcher

und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst,

12
GerMenge

so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

GerZurcher

so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden

13
GerMenge

lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

GerZurcher

und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei.

14
GerMenge

Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«

GerZurcher

Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

15
GerMenge

»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,

GerZurcher

Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten,

16
GerMenge

so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;

GerZurcher

so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,

17
GerMenge

sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«

GerZurcher

sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.

18
GerMenge

»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,

GerZurcher

Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,

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GerMenge

so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen

GerZurcher

so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen

20
GerMenge

und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹

GerZurcher

und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: "Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold."

21
GerMenge

Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«

GerZurcher

Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten.

22
GerMenge

»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,

GerZurcher

UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,

23
GerMenge

so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«

GerZurcher

so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) Ga 3:13

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 5. Mose 21

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 21 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 5. Mose 21:16

GerMenge

"so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;"

GerZurcher

"so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,"

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