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5. Mose 19 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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5. Mose 19

1»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

2so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

3Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

4Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

6damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

7Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

9- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

10damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

11Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

12so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

13Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«

14»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

15Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

16Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

17so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

18Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

19so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

20Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

21Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«

5. Mose 19

1WENN der Herr, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land der Herr, dein Gott, dir geben will, und du sie bezwingst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,

2so sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 4Mo 35:10-15; 5Mo 4:41-43

3Du sollst dir den Weg (dahin) instand setzen und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.

4Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -

5so, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt ihm vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt -, der soll in eine dieser Städte fliehen, dass er am Leben bleibe,

6damit nicht der Bluträcher, wenn er noch erhitzt ist, dem Totschläger nachjage und ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er ihm ja zuvor nicht feind war.

7Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.

8Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern geschworen, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheissen hat,

9sofern du dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich hältst, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, dann sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,

10dass nicht in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, unschuldiges Blut vergossen werde und so Blutschuld auf dich komme.

11Wenn aber einer seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und totschlägt, und er flieht dann in eine dieser Städte, (a) 2Mo 21:14

12so sollen die Ältesten seines Ortes hinschicken und ihn von dannen holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, dass er sterbe.

13Du sollst sein nicht schonen, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dass es dir wohl ergehe. (a) 5Mo 21:9

14Du sollst die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen haben, nicht verrücken in deinem Erbbesitze, den du bekommst, in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 5Mo 27:17; Hio 24:2; Spr 22:28; 23:10

15EIN einzelner Zeuge soll nicht wider jemand aufkommen bei irgendeiner Schuld oder Missetat, bei irgendeiner Sünde, womit einer sich versündigen kann; auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Sache gültig sein. (a) 5Mo 17:6; 4Mo 35:30; Mt 18:16; 2Kor 13:1; Heb 10:28

16Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,

17so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden. (a) 5Mo 17:9

18Die Richter aber sollen gründlich untersuchen, und ist der Zeuge dann ein Lügenzeuge, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt,

19so sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (a) Spr 19:5; 21:28

20Die übrigen aber sollen es hören, dass sie sich fürchten und nie mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte tun.

21Da sollst du kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (a) 2Mo 21:23-25

5. Mose 19

1»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

2so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

3Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

4Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

5wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

6damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

7Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

8Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

9- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

10damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

11Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

12so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

13Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«

14»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

15Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

16Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

17so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

18Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

19so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

20Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

21Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«

5. Mose 19:1
GerMenge

»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,

GerZurcher

WENN der Herr, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land der Herr, dein Gott, dir geben will, und du sie bezwingst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,

2
GerMenge

so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.

GerZurcher

so sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 4Mo 35:10-15; 5Mo 4:41-43

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GerMenge

Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.

GerZurcher

Du sollst dir den Weg (dahin) instand setzen und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.

4
GerMenge

Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –

GerZurcher

Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -

5
GerMenge

wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,

GerZurcher

so, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt ihm vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt -, der soll in eine dieser Städte fliehen, dass er am Leben bleibe,

6
GerMenge

damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.

GerZurcher

damit nicht der Bluträcher, wenn er noch erhitzt ist, dem Totschläger nachjage und ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er ihm ja zuvor nicht feind war.

7
GerMenge

Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.

GerZurcher

Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.

8
GerMenge

Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat

GerZurcher

Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern geschworen, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheissen hat,

9
GerMenge

- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,

GerZurcher

sofern du dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich hältst, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, dann sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,

10
GerMenge

damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –

GerZurcher

dass nicht in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, unschuldiges Blut vergossen werde und so Blutschuld auf dich komme.

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GerMenge

Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,

GerZurcher

Wenn aber einer seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und totschlägt, und er flieht dann in eine dieser Städte, (a) 2Mo 21:14

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GerMenge

so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.

GerZurcher

so sollen die Ältesten seines Ortes hinschicken und ihn von dannen holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, dass er sterbe.

13
GerMenge

Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«

GerZurcher

Du sollst sein nicht schonen, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dass es dir wohl ergehe. (a) 5Mo 21:9

14
GerMenge

»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –

GerZurcher

Du sollst die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen haben, nicht verrücken in deinem Erbbesitze, den du bekommst, in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 5Mo 27:17; Hio 24:2; Spr 22:28; 23:10

15
GerMenge

Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –

GerZurcher

EIN einzelner Zeuge soll nicht wider jemand aufkommen bei irgendeiner Schuld oder Missetat, bei irgendeiner Sünde, womit einer sich versündigen kann; auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Sache gültig sein. (a) 5Mo 17:6; 4Mo 35:30; Mt 18:16; 2Kor 13:1; Heb 10:28

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GerMenge

Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,

GerZurcher

Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,

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GerMenge

so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.

GerZurcher

so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden. (a) 5Mo 17:9

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GerMenge

Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,

GerZurcher

Die Richter aber sollen gründlich untersuchen, und ist der Zeuge dann ein Lügenzeuge, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt,

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GerMenge

so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

GerZurcher

so sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (a) Spr 19:5; 21:28

20
GerMenge

Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

GerZurcher

Die übrigen aber sollen es hören, dass sie sich fürchten und nie mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte tun.

21
GerMenge

Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«

GerZurcher

Da sollst du kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (a) 2Mo 21:23-25

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 5. Mose 19

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 19 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 5. Mose 19:16

GerMenge

"Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,"

GerZurcher

"Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,"

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1. Mose 1

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Johannes 3

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Psalmen 23

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Römer 8

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Matthäus 5

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Offenbarung 1

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Jesaja 53

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