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5. Mose 15 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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5. Mose 15

1»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;

2und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.

3Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.

4Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,

5wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.

6Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«

7»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,

8sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.

9Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!

10Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.

11Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«

12»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;

13und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,

14sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben

15und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.

16Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,

17so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.

18Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«

19»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.

21Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.

22In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.

23Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«

5. Mose 15

1ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren.

2Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen. (a) Jer 34:8-16

3Den Ausländer magst du drängen; aber was du bei deinem Bruder (ausstehen) hast, das sollst du erlassen.

4Nur freilich, es wird bei dir keine Armen geben; denn reichlich wird der Herr dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will,

5wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich erfüllst.

6Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheissen, sodass du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nicht entlehnen musst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, sie aber über dich nicht herrschen werden. (a) 5Mo 28:12

7Wenn bei dir ein Armer ist, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Bruder nicht verschliessen, (a) 3Mo 25:35; 1Jo 3:17

8sondern willig sollst du deine Hand für ihn auftun und ihm gerne leihen, so viel er nur bedarf.

9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen der nichtswürdige Gedanke aufsteige: "Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe", und du deinen armen Bruder unfreundlich ansehest und ihm nichts gebest und er dann wider dich den Herrn anrufe und so eine Schuld auf dich komme;

10willig sollst du ihm geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Beginnen deiner Hand. (a) Lu 6:35

11Denn nie wird es an Armen fehlen im Lande; darum gebiete ich dir: Willig sollst du deine Hand auftun für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande.

12WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen. (a) 2Mo 21:2; Jer 34:14

13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;

14ausstatten sollst du ihn aus deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter. Je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben

15und sollst daran denken, dass du (auch) Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich befreit hat; darum gebiete ich dir heute dieses. (a) 5Mo 5:15; 16:12; 24:18 22

16Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,

17so nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Türe, und dann ist er für immer dein Sklave. Mit deiner Sklavin sollst du es auch so machen. (a) 2Mo 21:6

18Es soll dich nicht hart ankommen, wenn du ihn freilassen musst; denn in den sechs Jahren, die er dir gedient, hat er dich nur halb soviel gekostet als ein Tagelöhner, und der Herr, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

19ALLE männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen; du sollst die Erstlinge deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (a) 2Mo 13:2

20Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen Jahr für Jahr, an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus. (a) 5Mo 12:5-7

21Wenn sie aber einen Fehler haben, Lahmheit oder Blindheit, irgendeinen schlimmen Fehler, so sollst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern; (a) 3Mo 22:20; 5Mo 17:1

22in deinem Orte sollst du sie essen, wie (das Fleisch) von der Gazelle und vom Hirsch, du seiest unrein oder rein. (a) 5Mo 12:15 22

23Nur ihr Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es ausschütten wie Wasser. (a) 5Mo 12:16

5. Mose 15

1»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;

2und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.

3Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.

4Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,

5wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.

6Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«

7»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,

8sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.

9Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!

10Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.

11Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«

12»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;

13und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,

14sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben

15und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.

16Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,

17so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.

18Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«

19»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

20vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.

21Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.

22In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.

23Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«

5. Mose 15:1
GerMenge

»Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;

GerZurcher

ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren.

2
GerMenge

und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.

GerZurcher

Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen. (a) Jer 34:8-16

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GerMenge

Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.

GerZurcher

Den Ausländer magst du drängen; aber was du bei deinem Bruder (ausstehen) hast, das sollst du erlassen.

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GerMenge

Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,

GerZurcher

Nur freilich, es wird bei dir keine Armen geben; denn reichlich wird der Herr dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will,

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GerMenge

wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.

GerZurcher

wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich erfüllst.

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GerMenge

Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«

GerZurcher

Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheissen, sodass du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nicht entlehnen musst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, sie aber über dich nicht herrschen werden. (a) 5Mo 28:12

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GerMenge

»Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,

GerZurcher

Wenn bei dir ein Armer ist, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Bruder nicht verschliessen, (a) 3Mo 25:35; 1Jo 3:17

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sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.

GerZurcher

sondern willig sollst du deine Hand für ihn auftun und ihm gerne leihen, so viel er nur bedarf.

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Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!

GerZurcher

Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen der nichtswürdige Gedanke aufsteige: "Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe", und du deinen armen Bruder unfreundlich ansehest und ihm nichts gebest und er dann wider dich den Herrn anrufe und so eine Schuld auf dich komme;

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Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.

GerZurcher

willig sollst du ihm geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Beginnen deiner Hand. (a) Lu 6:35

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Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«

GerZurcher

Denn nie wird es an Armen fehlen im Lande; darum gebiete ich dir: Willig sollst du deine Hand auftun für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande.

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»Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;

GerZurcher

WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen. (a) 2Mo 21:2; Jer 34:14

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und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,

GerZurcher

Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;

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sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben

GerZurcher

ausstatten sollst du ihn aus deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter. Je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben

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und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.

GerZurcher

und sollst daran denken, dass du (auch) Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich befreit hat; darum gebiete ich dir heute dieses. (a) 5Mo 5:15; 16:12; 24:18 22

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Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,

GerZurcher

Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,

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GerMenge

so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.

GerZurcher

so nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Türe, und dann ist er für immer dein Sklave. Mit deiner Sklavin sollst du es auch so machen. (a) 2Mo 21:6

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GerMenge

Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«

GerZurcher

Es soll dich nicht hart ankommen, wenn du ihn freilassen musst; denn in den sechs Jahren, die er dir gedient, hat er dich nur halb soviel gekostet als ein Tagelöhner, und der Herr, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

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GerMenge

»Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

GerZurcher

ALLE männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen; du sollst die Erstlinge deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (a) 2Mo 13:2

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vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.

GerZurcher

Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen Jahr für Jahr, an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus. (a) 5Mo 12:5-7

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Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten.

GerZurcher

Wenn sie aber einen Fehler haben, Lahmheit oder Blindheit, irgendeinen schlimmen Fehler, so sollst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern; (a) 3Mo 22:20; 5Mo 17:1

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In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.

GerZurcher

in deinem Orte sollst du sie essen, wie (das Fleisch) von der Gazelle und vom Hirsch, du seiest unrein oder rein. (a) 5Mo 12:15 22

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Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten.«

GerZurcher

Nur ihr Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es ausschütten wie Wasser. (a) 5Mo 12:16

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 5. Mose 15

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 15 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 5. Mose 15:16

GerMenge

"Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,"

GerZurcher

"Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,"

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