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4. Mose 29 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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4. Mose 29

1»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.

2Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;

3dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;

6außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«

7»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.

8Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

9außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«

12»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

13Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

14dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

16auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

17Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

18nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

19auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

20Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

21nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

22auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

23Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

24nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

25auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

26Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

27nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

28auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

29Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

30nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

31auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

32Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

33nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

34auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

35Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

36Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

37nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

38auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«

39»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«

4. Mose 29

1Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25

2Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

3samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

4und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;

5dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -

6ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.

7Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32

8Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

9samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

10und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,

11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.

12Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43

13Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

14samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern

15und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;

16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

18samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

20Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,

21samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

23Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

24samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

26Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

27samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

29Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

30samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

32Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

33samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

34dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

35Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

36Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

37samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

39Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.

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4. Mose 29

1»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.

2Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;

3dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;

6außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«

7»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.

8Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

9außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

11auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«

12»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

13Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

14dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

16auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

17Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

18nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

19auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

20Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

21nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

22auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

23Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

24nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

25auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

26Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

27nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

28auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

29Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

30nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

31auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

32Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

33nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

34auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

35Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

36Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

37nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

38auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«

39»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«

4. Mose 29:1
GerMenge

»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.

GerZurcher

Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch. (a) 3Mo 23:23-25

2
GerMenge

Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

3
GerMenge

dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

4
GerMenge

und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;

5
GerMenge

außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken -

6
GerMenge

außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«

GerZurcher

ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.

7
GerMenge

»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.

GerZurcher

Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. (a) 3Mo 23:26-32

8
GerMenge

Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

9
GerMenge

außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder

10
GerMenge

je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,

11
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.

12
GerMenge

»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.

GerZurcher

Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang. (a) 3Mo 23:33-43

13
GerMenge

Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein -

14
GerMenge

dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern

15
GerMenge

und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;

GerZurcher

und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;

16
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

17
GerMenge

Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

18
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

19
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

20
GerMenge

Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,

21
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

22
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

23
GerMenge

Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

24
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

25
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

26
GerMenge

Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

27
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

28
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

29
GerMenge

Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

30
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

31
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

32
GerMenge

Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer

33
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

34
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

35
GerMenge

Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.

GerZurcher

Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.

36
GerMenge

Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer

GerZurcher

Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer

37
GerMenge

nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;

GerZurcher

samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;

38
GerMenge

auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«

GerZurcher

dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.

39
GerMenge

»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«

GerZurcher

Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 4. Mose 29

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 4. Mose 29 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 4. Mose 29:16

GerMenge

"auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer."

GerZurcher

"dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer."

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1. Mose 1

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Sprüche 3

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