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3. Mose 20 Vergleich: Menge Bibel vs Zürcher Bibel

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3. Mose 20

1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

4Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,

5so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

6Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«

7»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

8beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

9Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.

10Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

11Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.

12Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –

13Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

14Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

15Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

16Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

17Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

18Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

19Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

20Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

21Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«

22»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

23Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.

24Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

25So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

26Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«

27»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«

3. Mose 20

1UND der Herr redete mit Mose und sprach:

2Zu den Israeliten sollst du sagen: Wer von den Israeliten oder von den Fremden, die in Israel wohnen, eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, der soll getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen. (a) 3Mo 18:21

3Und ich werde mein Angesicht wider einen solchen Menschen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eines seiner Kinder hingegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.

4Und wenn das Volk des Landes es einem solchen Menschen nachsieht, dass er eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, indem es ihn nicht tötet,

5so werde ich selbst mein Angesicht wider einen solchen Menschen und wider sein Geschlecht wenden und werde ihn und alle, die sich mit ihm dem Moloch hingeben, aus ihrem Volk ausrotten.

6Und wenn sich jemand an die Totengeister und Wahrsagegeister wendet und sich ihnen hingibt, so werde ich mein Angesicht wider einen solchen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten.

7Darum heiligt euch und seid heilig! Denn ich bin der Herr, euer Gott.

8Und haltet meine Satzungen und tut darnach; ich bin der Herr, der euch heiligt.

9Denn ein jeder, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll getötet werden. Seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht; sein Blut komme über ihn! (a) 2Mo 21:17

10Wenn einer mit dem Weibe seines Nächsten Ehebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, getötet werden. (a) 2Mo 20:14; 3Mo 18:20

11Wenn einer bei dem Weibe seines Vaters liegt und so seinen Vater schändet, so sollen beide getötet werden; ihr Blut komme über sie! (1) d.h. der Stiefmutter. (a) 3Mo 18:6-23

12Wenn einer bei seiner Sohnsfrau liegt, so sollen beide getötet werden. Sie haben eine Schändlichkeit begangen; ihr Blut komme über sie!

13Wenn einer bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

14Wenn einer ein Weib ehelicht und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine Schandtat unter euch sei.

15Wenn einer mit einem Tiere Umgang hat, so soll er getötet werden, und auch das Tier sollt ihr umbringen.

16Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

17Wenn einer seine (Stief-)Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und sie miteinander ehelichen Umgang pflegen, so ist das eine Schandtat, und sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden; er hat mit seiner Schwester Umgang gepflegt und lädt dadurch Schuld auf sich.

18Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Zeit ihres Monatsflusses und mit ihr Umgang pflegt und so ihren Blutfluss aufdeckt und sie ihren Blutfluss entblösst, so sollen beide aus ihrem Volke ausgerottet werden.

19Mit der Schwester deiner Mutter oder deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; denn ein solcher entblösst seine Blutsverwandte, und sie laden Schuld auf sich.

20Wenn einer bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so schändet er seinen Oheim; sie laden Sünde auf sich, kinderlos sollen sie sterben.

21Wenn einer das Weib seines Bruders nimmt, so ist das eine Schändlichkeit; er schändet damit seinen Bruder, sie sollen kinderlos bleiben.

22So haltet nun alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach, dass euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnet.

23Und wandelt nicht in den Bräuchen der Heiden, die ich vor euch vertreiben will; denn das alles haben sie getan, und darum habe ich sie verabscheut.

24Zu euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land zu eigen bekommen; ich selbst will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig fliesst. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus den Völkern ausgesondert hat.

25So sollt ihr denn einen Unterschied machen zwischen den reinen und den unreinen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, damit ihr euch nicht selbst zum Greuel machet durch die Tiere, die Vögel und all die Kriechtiere auf dem Erdboden, die ich ausgeschieden habe, damit sie euch als unrein gelten.

26Ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch aus den Völkern ausgesondert, dass ihr mein seiet.

27Wenn in einem Mann oder Weib ein Totengeist oder Wahrsagegeist ist, so sollen sie getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut komme über sie! (a) 2Mo 22:18

3. Mose 20

1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

2»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

3Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

4Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,

5so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

6Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«

7»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

8beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

9Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.

10Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

11Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.

12Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –

13Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

14Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

15Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

16Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

17Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

18Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

19Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

20Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

21Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«

22»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

23Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.

24Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

25So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

26Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«

27»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«

3. Mose 20:1
GerMenge

Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:

GerZurcher

UND der Herr redete mit Mose und sprach:

2
GerMenge

»Den Israeliten sollst du sagen: Wenn irgendeiner von den Israeliten oder von den Fremdlingen, die in Israel als Gäste leben, eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: das Volk des Landes soll ihn steinigen!

GerZurcher

Zu den Israeliten sollst du sagen: Wer von den Israeliten oder von den Fremden, die in Israel wohnen, eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, der soll getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen. (a) 3Mo 18:21

3
GerMenge

Ich selbst will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten, weil er eins von seinen Kindern dem Moloch hingegeben und so mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat.

GerZurcher

Und ich werde mein Angesicht wider einen solchen Menschen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eines seiner Kinder hingegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.

4
GerMenge

Wenn also das Volk des Landes die Augen vor einem solchen Menschen, der eins von seinen Kindern dem Moloch hingibt, verschließen sollte, so daß es ihn nicht tötet,

GerZurcher

Und wenn das Volk des Landes es einem solchen Menschen nachsieht, dass er eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, indem es ihn nicht tötet,

5
GerMenge

so will ich selbst mein Angesicht gegen den betreffenden Menschen und gegen sein ganzes Geschlecht kehren und ihn samt allen, die denselben Götzendienst treiben und sich dem Moloch mit ihrem Götzendienst ergeben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.

GerZurcher

so werde ich selbst mein Angesicht wider einen solchen Menschen und wider sein Geschlecht wenden und werde ihn und alle, die sich mit ihm dem Moloch hingeben, aus ihrem Volk ausrotten.

6
GerMenge

Wenn sich ferner jemand an die Totenbeschwörer und die Wahrsager wendet, um Götzendienst mit ihnen zu treiben, so will ich mein Angesicht gegen einen solchen Menschen kehren und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.«

GerZurcher

Und wenn sich jemand an die Totengeister und Wahrsagegeister wendet und sich ihnen hingibt, so werde ich mein Angesicht wider einen solchen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten.

7
GerMenge

»So heiligt euch denn, daß ihr heilig werdet; denn ich bin der HERR, euer Gott;

GerZurcher

Darum heiligt euch und seid heilig! Denn ich bin der Herr, euer Gott.

8
GerMenge

beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.

GerZurcher

Und haltet meine Satzungen und tut darnach; ich bin der Herr, der euch heiligt.

9
GerMenge

Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm.

GerZurcher

Denn ein jeder, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll getötet werden. Seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht; sein Blut komme über ihn! (a) 2Mo 21:17

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GerMenge

Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. –

GerZurcher

Wenn einer mit dem Weibe seines Nächsten Ehebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, getötet werden. (a) 2Mo 20:14; 3Mo 18:20

11
GerMenge

Wenn ein Mann der Frau seines Vaters beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen.

GerZurcher

Wenn einer bei dem Weibe seines Vaters liegt und so seinen Vater schändet, so sollen beide getötet werden; ihr Blut komme über sie! (1) d.h. der Stiefmutter. (a) 3Mo 18:6-23

12
GerMenge

Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. –

GerZurcher

Wenn einer bei seiner Sohnsfrau liegt, so sollen beide getötet werden. Sie haben eine Schändlichkeit begangen; ihr Blut komme über sie!

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GerMenge

Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Greueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

GerZurcher

Wenn einer bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

14
GerMenge

Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –

GerZurcher

Wenn einer ein Weib ehelicht und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine Schandtat unter euch sei.

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GerMenge

Wenn sich ferner ein Mann mit einem Tiere paart, so soll er unfehlbar mit dem Tode bestraft werden, und auch das Tier sollt ihr töten.

GerZurcher

Wenn einer mit einem Tiere Umgang hat, so soll er getötet werden, und auch das Tier sollt ihr umbringen.

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GerMenge

Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –

GerZurcher

Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!

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GerMenge

Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –

GerZurcher

Wenn einer seine (Stief-)Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und sie miteinander ehelichen Umgang pflegen, so ist das eine Schandtat, und sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden; er hat mit seiner Schwester Umgang gepflegt und lädt dadurch Schuld auf sich.

18
GerMenge

Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –

GerZurcher

Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Zeit ihres Monatsflusses und mit ihr Umgang pflegt und so ihren Blutfluss aufdeckt und sie ihren Blutfluss entblösst, so sollen beide aus ihrem Volke ausgerottet werden.

19
GerMenge

Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.

GerZurcher

Mit der Schwester deiner Mutter oder deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; denn ein solcher entblösst seine Blutsverwandte, und sie laden Schuld auf sich.

20
GerMenge

Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.

GerZurcher

Wenn einer bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so schändet er seinen Oheim; sie laden Sünde auf sich, kinderlos sollen sie sterben.

21
GerMenge

Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.«

GerZurcher

Wenn einer das Weib seines Bruders nimmt, so ist das eine Schändlichkeit; er schändet damit seinen Bruder, sie sollen kinderlos bleiben.

22
GerMenge

»So beobachtet denn alle meine Satzungen und alle meine Gebote und tut nach ihnen, damit euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnt.

GerZurcher

So haltet nun alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach, dass euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnet.

23
GerMenge

Ihr dürft also nicht nach den Satzungen der Völkerschaften wandeln, die ich vor euch vertreiben werde; denn alle diese Sünden haben sie verübt, so daß sie mir zum Ekel geworden sind.

GerZurcher

Und wandelt nicht in den Bräuchen der Heiden, die ich vor euch vertreiben will; denn das alles haben sie getan, und darum habe ich sie verabscheut.

24
GerMenge

Euch aber habe ich verheißen: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen, und ich will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig überfließt: ich bin der HERR, euer Gott, der ich euch von den übrigen Völkern abgesondert habe.

GerZurcher

Zu euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land zu eigen bekommen; ich selbst will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig fliesst. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus den Völkern ausgesondert hat.

25
GerMenge

So macht denn einen Unterschied zwischen den reinen und den unreinen vierfüßigen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, und macht euch nicht selbst zu einem Greuel durch (unreine) vierfüßige Tiere oder durch Vögel oder durch irgendwelche Tiere, die sich auf dem Erdboden regen, die ich euch als unrein bezeichnet und ausgesondert habe.

GerZurcher

So sollt ihr denn einen Unterschied machen zwischen den reinen und den unreinen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, damit ihr euch nicht selbst zum Greuel machet durch die Tiere, die Vögel und all die Kriechtiere auf dem Erdboden, die ich ausgeschieden habe, damit sie euch als unrein gelten.

26
GerMenge

Ihr sollt mir also heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig und habe euch von den übrigen Völkern abgesondert, damit ihr mir angehört.«

GerZurcher

Ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch aus den Völkern ausgesondert, dass ihr mein seiet.

27
GerMenge

»Wenn ferner ein Mann oder ein Weib einen Geist der Totenbeschwörung oder einen Wahrsagegeist in sich hat, so sollen sie unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; man soll sie steinigen: Blutschuld lastet auf ihnen.«

GerZurcher

Wenn in einem Mann oder Weib ein Totengeist oder Wahrsagegeist ist, so sollen sie getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut komme über sie! (a) 2Mo 22:18

Verständnis von Menge Bibel vs Zürcher Bibel in 3. Mose 20

Menge Bibel (GerMenge)

Philologisch präzise Übersetzung von Hermann Menge für das gebildete Publikum. Mit vollständigem Alten und Neuen Testament sowie deuterokanonischen Büchern.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 3. Mose 20 in der Menge Bibel und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 3. Mose 20:16

GerMenge

"Und wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu paaren, so sollst du das Weib samt dem Tiere töten; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. –"

GerZurcher

"Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!"

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