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5. Mose 22 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel

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5. Mose 22

1Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.

2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.

3Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.

4Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.

5Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.

6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;

7du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.

8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.

9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -

10Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -

11Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.

12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.

13Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie

14und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden! -

15so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;

16und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;

17und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;

19und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -

20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,

21so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

22Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.

23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,

24so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: Das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -

25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.

27Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.

28Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

29so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

30Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

5. Mose 22

1WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen. (a) 2Mo 23:4

2Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.

3Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen.

4Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen.

5Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.

6Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen.

7Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest.

8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele.

9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs. (a) 3Mo 19:19

10Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen.

11Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist.

12Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst. (a) 4Mo 15:38

13WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr,

14also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: "Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau",

15so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

16Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: "Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,

17legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen,

19ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf.

20Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden,

21so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (a) 3Mo 20:10

23Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr;

24so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben.

26Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.

27Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte.

28Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt, (a) 2Mo 22:16

29so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang.

30Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben. (1) die Lutherbibel hat für 5.Mo. 22,30; 23,1-25 die Zählung 5.Mo. 23,1-26. (2) d.i. seine Stiefmutter. (a) 3Mo 18:8; 5Mo 27:20

5. Mose 22

1Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.

2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.

3Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.

4Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.

5Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.

6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;

7du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.

8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.

9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -

10Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -

11Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.

12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.

13Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie

14und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden! -

15so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;

16und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;

17und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

18Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;

19und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -

20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,

21so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

22Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.

23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,

24so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: Das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -

25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.

27Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.

28Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

29so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

30Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

5. Mose 22:1
GerElb1905

Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.

GerZurcher

WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen. (a) 2Mo 23:4

2
GerElb1905

Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.

GerZurcher

Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.

3
GerElb1905

Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.

GerZurcher

Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen.

4
GerElb1905

Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.

GerZurcher

Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen.

5
GerElb1905

Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.

GerZurcher

Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.

6
GerElb1905

Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;

GerZurcher

Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen.

7
GerElb1905

du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.

GerZurcher

Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest.

8
GerElb1905

Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.

GerZurcher

Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele.

9
GerElb1905

Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. -

GerZurcher

Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs. (a) 3Mo 19:19

10
GerElb1905

Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -

GerZurcher

Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen.

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GerElb1905

Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.

GerZurcher

Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist.

12
GerElb1905

Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst.

GerZurcher

Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst. (a) 4Mo 15:38

13
GerElb1905

Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie

GerZurcher

WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr,

14
GerElb1905

und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden! -

GerZurcher

also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: "Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau",

15
GerElb1905

so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;

GerZurcher

so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.

16
GerElb1905

und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;

GerZurcher

Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: "Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,

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GerElb1905

und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

GerZurcher

legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter." Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.

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GerElb1905

Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;

GerZurcher

Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen,

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GerElb1905

und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -

GerZurcher

ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf.

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GerElb1905

Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,

GerZurcher

Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden,

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GerElb1905

so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

GerZurcher

so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

22
GerElb1905

Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.

GerZurcher

Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (a) 3Mo 20:10

23
GerElb1905

Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,

GerZurcher

Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr;

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GerElb1905

so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: Das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -

GerZurcher

so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.

25
GerElb1905

Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.

GerZurcher

Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben.

26
GerElb1905

Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.

GerZurcher

Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.

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GerElb1905

Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.

GerZurcher

Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte.

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GerElb1905

Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

GerZurcher

Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt, (a) 2Mo 22:16

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GerElb1905

so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

GerZurcher

so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang.

30
GerElb1905

Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.

GerZurcher

Niemand soll das Weib seines Vaters heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben. (1) die Lutherbibel hat für 5.Mo. 22,30; 23,1-25 die Zählung 5.Mo. 23,1-26. (2) d.i. seine Stiefmutter. (a) 3Mo 18:8; 5Mo 27:20

Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 5. Mose 22

Elberfelder 1905 (GerElb1905)

Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.

Zürcher Bibel

Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.

Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 22 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.

Schlüsselvergleich: 5. Mose 22:16

GerElb1905

"und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;"

GerZurcher

"Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: "Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,"

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1. Mose 1

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