5. Mose 19 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel
5. Mose 19
1Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
2so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
3Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
4Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,
5wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: Der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;
6auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte.
7Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern. -
8Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat
9(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
10damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. -
11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:
12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe.
13Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen.
14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
15Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. -
16Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,
17so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
18Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt,
19so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen.
21Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
5. Mose 19
1WENN der Herr, dein Gott, die Völker ausrottet, deren Land der Herr, dein Gott, dir geben will, und du sie bezwingst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,
2so sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 4Mo 35:10-15; 5Mo 4:41-43
3Du sollst dir den Weg (dahin) instand setzen und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.
4Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -
5so, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt ihm vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt -, der soll in eine dieser Städte fliehen, dass er am Leben bleibe,
6damit nicht der Bluträcher, wenn er noch erhitzt ist, dem Totschläger nachjage und ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er ihm ja zuvor nicht feind war.
7Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.
8Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern geschworen, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheissen hat,
9sofern du dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich hältst, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, dann sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,
10dass nicht in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, unschuldiges Blut vergossen werde und so Blutschuld auf dich komme.
11Wenn aber einer seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und totschlägt, und er flieht dann in eine dieser Städte, (a) 2Mo 21:14
12so sollen die Ältesten seines Ortes hinschicken und ihn von dannen holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, dass er sterbe.
13Du sollst sein nicht schonen, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dass es dir wohl ergehe. (a) 5Mo 21:9
14Du sollst die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen haben, nicht verrücken in deinem Erbbesitze, den du bekommst, in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will. (a) 5Mo 27:17; Hio 24:2; Spr 22:28; 23:10
15EIN einzelner Zeuge soll nicht wider jemand aufkommen bei irgendeiner Schuld oder Missetat, bei irgendeiner Sünde, womit einer sich versündigen kann; auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Sache gültig sein. (a) 5Mo 17:6; 4Mo 35:30; Mt 18:16; 2Kor 13:1; Heb 10:28
16Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
17so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden. (a) 5Mo 17:9
18Die Richter aber sollen gründlich untersuchen, und ist der Zeuge dann ein Lügenzeuge, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt,
19so sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (a) Spr 19:5; 21:28
20Die übrigen aber sollen es hören, dass sie sich fürchten und nie mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte tun.
21Da sollst du kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (a) 2Mo 21:23-25
Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 5. Mose 19
Elberfelder 1905 (GerElb1905)
Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.
Zürcher Bibel
Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.
Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 19 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.
Schlüsselvergleich: 5. Mose 19:16
"Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen,"
"Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,"
trending_upBeliebte Vergleiche
1. Mose 1
Johannes 3
Psalmen 23
Römer 8
Matthäus 5
Offenbarung 1
Jesaja 53
Sprüche 3





