5. Mose 15 Vergleich: Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel
5. Mose 15
1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
2Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
3Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen;
4es sei denn, daß kein Armer unter dir ist. Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
5wenn du nur der Stimme Jehovas, deines Gottes, fleißig gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete.
6Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er zu dir geredet hat; und du wirst vielen Nationen auf Pfand leihen, du aber wirst nichts auf Pfand entlehnen; und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen.
7Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgend einer deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen;
8sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm willig auf Pfand leihen, was hinreicht für den Mangel, den er hat.
9Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, daß du sprechest: Es naht das siebte Jahr, das Erlaßjahr! und daß dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei!
10Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird Jehova, dein Gott, dich segnen in all deinem Werke und in allem Geschäft deiner Hand.
11Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Lande, deine Hand weit auftun.
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
13Und wenn du ihn frei von dir entlässest, so sollst du ihn nicht leer entlassen:
14Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
15Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht gewesen bist im Lande Ägypten, und daß Jehova, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache.
16Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-
17so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du also tun.
18Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässest; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht, hat er dir sechs Jahre lang gedient; und Jehova, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du Jehova, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:
20Vor Jehova, deinem Gott, sollst du es essen, Jahr für Jahr, du und dein Haus, an dem Orte, den Jehova erwählen wird.
21Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, daß es lahm oder blind ist, irgend ein schlimmes Gebrechen, so sollst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.
22In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleicherweise, wie die Gazelle und wie den Hirsch.
23Nur sein Blut sollst du nicht essen; du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser.
5. Mose 15
1ALLE sieben Jahre sollst du Erlass gewähren.
2Und so soll man es mit dem Erlass halten: Erlassen soll jeder Schuldherr das Darlehen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen. (a) Jer 34:8-16
3Den Ausländer magst du drängen; aber was du bei deinem Bruder (ausstehen) hast, das sollst du erlassen.
4Nur freilich, es wird bei dir keine Armen geben; denn reichlich wird der Herr dich segnen in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will,
5wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich erfüllst.
6Denn der Herr, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er dir verheissen, sodass du vielen Völkern leihen kannst, selbst aber nicht entlehnen musst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, sie aber über dich nicht herrschen werden. (a) 5Mo 28:12
7Wenn bei dir ein Armer ist, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben will, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem armen Bruder nicht verschliessen, (a) 3Mo 25:35; 1Jo 3:17
8sondern willig sollst du deine Hand für ihn auftun und ihm gerne leihen, so viel er nur bedarf.
9Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen der nichtswürdige Gedanke aufsteige: "Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe", und du deinen armen Bruder unfreundlich ansehest und ihm nichts gebest und er dann wider dich den Herrn anrufe und so eine Schuld auf dich komme;
10willig sollst du ihm geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der Herr, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Beginnen deiner Hand. (a) Lu 6:35
11Denn nie wird es an Armen fehlen im Lande; darum gebiete ich dir: Willig sollst du deine Hand auftun für deinen dürftigen und armen Bruder in deinem Lande.
12WENN dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre aber sollst du ihn freilassen. (a) 2Mo 21:2; Jer 34:14
13Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;
14ausstatten sollst du ihn aus deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter. Je nachdem dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat, sollst du ihm geben
15und sollst daran denken, dass du (auch) Sklave gewesen bist im Lande Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich befreit hat; darum gebiete ich dir heute dieses. (a) 5Mo 5:15; 16:12; 24:18 22
16Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,
17so nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Türe, und dann ist er für immer dein Sklave. Mit deiner Sklavin sollst du es auch so machen. (a) 2Mo 21:6
18Es soll dich nicht hart ankommen, wenn du ihn freilassen musst; denn in den sechs Jahren, die er dir gedient, hat er dich nur halb soviel gekostet als ein Tagelöhner, und der Herr, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.
19ALLE männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen; du sollst die Erstlinge deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (a) 2Mo 13:2
20Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen Jahr für Jahr, an der Stätte, die der Herr erwählt, du und dein Haus. (a) 5Mo 12:5-7
21Wenn sie aber einen Fehler haben, Lahmheit oder Blindheit, irgendeinen schlimmen Fehler, so sollst du sie dem Herrn, deinem Gott, nicht opfern; (a) 3Mo 22:20; 5Mo 17:1
22in deinem Orte sollst du sie essen, wie (das Fleisch) von der Gazelle und vom Hirsch, du seiest unrein oder rein. (a) 5Mo 12:15 22
23Nur ihr Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es ausschütten wie Wasser. (a) 5Mo 12:16
Verständnis von Elberfelder 1905 vs Zürcher Bibel in 5. Mose 15
Elberfelder 1905 (GerElb1905)
Revidierte Ausgabe der Elberfelder mit verbesserter Lesbarkeit bei bleibender Genauigkeit.
Zürcher Bibel
Reformierte Schweizer Übersetzung mit Wurzeln in Zwinglis Werk.
Sie sehen einen direkten Vergleich von 5. Mose 15 in der Elberfelder 1905 und Zürcher Bibel. Der Vergleich dieser Versionen hilft, die Nuancen des Originaltextes besser zu verstehen.
Schlüsselvergleich: 5. Mose 15:16
"Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-"
"Spricht er aber zu dir: "Ich will nicht von dir fortgehen", weil er dich und dein Haus liebgewonnen hat, da es ihm bei dir wohl war,"
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