16
Ich habe ihnen zur Antwort gegeben, bei den Römern sei es nicht üblich, einen Menschen aus Gefälligkeit preiszugeben, bevor nicht der Angeklagte seinen Anklägern persönlich gegenübergestanden und Gelegenheit zur Verteidigung gegen die Anklage erhalten habe.
compare_arrows
Übersetzungen Vergleichen
Ich erwiderte ihnen, es sei nicht Sitte bei den Römern, jemand nur aus Gefälligkeit gegen andere zu bestrafen, ohne daß der Beklagte seinen Klägern gegenübergestellt worden sei und Gelegenheit gehabt habe, sich gegen die Anklage zu verteidigen.