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Recht hat, wer als der erste in einer Streitsache auftritt; wenn dann aber der andere kommt, so widerlegt er ihn. –
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Der Gerechte ist seiner Sache zuvor gewiß; kommt sein Nachster, so findet er ihn also.
Der Gerechte ist seiner Sache zuvor gewiß; kommt sein Nachster, so findet er ihn also.