1Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:stylus4. Mose 22:1, 4. Mose 22:1, 4. Mose 31:12, 4. Mose 33:50, 4. Mose 26:632»Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.stylusJosua 14:3, Josua 14:4, Josua 14:3, Josua 14:4, Hesekiel 48:83Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.stylus2. Chronik 11:14, Josua 21:11, Hesekiel 45:2, 2. Chronik 11:14, Josua 21:114Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;stylus5und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.stylus6Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:stylusJosua 21:13, Josua 21:3, Josua 21:13, Josua 21:3, Josua 21:387die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.stylus1. Chronik 6:54, 1. Chronik 6:81, Josua 21:3, Josua 21:42, 1. Chronik 6:548Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«stylus4. Mose 33:54, 4. Mose 26:54, 4. Mose 33:54, 4. Mose 26:54, Josua 21:19Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:stylus10»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,stylus4. Mose 34:2, 5. Mose 12:9, 3. Mose 14:34, 5. Mose 19:1, 5. Mose 19:211sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.stylus2. Mose 21:13, 2. Mose 21:13, Josua 20:2, 4. Mose 35:6, Josua 20:212Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.stylusJosua 20:3, Josua 20:6, 5. Mose 19:6, Josua 20:3, Josua 20:613Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:stylus14drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.stylus5. Mose 4:41, 5. Mose 4:43, Josua 20:7, Josua 20:9, 5. Mose 19:815Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«stylus4. Mose 15:16, 4. Mose 15:16, 3. Mose 24:22, Römer 3:29, 2. Mose 12:4916»Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.stylus3. Mose 24:17, 3. Mose 24:17, 1. Mose 9:5, 1. Mose 9:6, 5. Mose 19:1117Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.stylus2. Mose 21:18, 2. Mose 21:1818Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;stylus19der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.stylusJosua 20:5, 4. Mose 35:21, 5. Mose 19:6, Josua 20:3, 5. Mose 19:1220Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,stylus2. Mose 21:14, 2. Mose 21:14, 5. Mose 19:11, 5. Mose 19:11, 2. Samuel 20:1021oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.stylus22Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfenstylus2. Mose 21:13, 4. Mose 35:11, 2. Mose 21:13, 4. Mose 35:11, Josua 20:523oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:stylus24so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,stylusJosua 20:6, Josua 20:6, 4. Mose 35:12, 4. Mose 35:1225und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.stylus2. Mose 29:7, 2. Mose 29:7, 3. Mose 4:3, 3. Mose 21:10, Hebräer 7:2526Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgehtstylus27und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;stylus5. Mose 19:10, 5. Mose 19:6, 2. Mose 22:2, 5. Mose 19:10, 5. Mose 19:628denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.stylusHebräer 10:39, Hebräer 6:4, Hebräer 6:8, Hebräer 3:14, Hebräer 9:1129Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.stylus4. Mose 27:11, 4. Mose 27:11, 4. Mose 27:1, 4. Mose 27:130Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.stylusHebräer 10:28, Hebräer 10:28, Matthäus 18:16, 5. Mose 19:15, Matthäus 18:1631Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.stylus1. Mose 9:5, 1. Mose 9:6, 2. Mose 21:14, 2. Samuel 12:13, 1. Könige 2:2832Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.stylusApostelgeschichte 4:12, Galater 3:10, Galater 3:13, Offenbarung 5:9, Galater 2:2133Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.stylusLukas 11:50, Lukas 11:51, Lukas 11:50, Lukas 11:51, Psalmen 106:3834So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«stylus4. Mose 5:3, 4. Mose 5:3, Psalmen 135:21, Psalmen 135:21, Offenbarung 21:27