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Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohenpriesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.«
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So soil er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeine vor Gericht, bis dafi der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soil der Totschlager wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist.