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Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum.
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Es soli auch der Furst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil, noch sie aus ihren eigenen Gutern stoßen, sondern soli sein eigen Gut auf seine Kinder erben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreuet werde.