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Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
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Auch wer anruhret auf dem Felde einen Erschlagenen mit dem Schwert Oder einen Toten, eines Menschen Bein, Oder Grab, der ist unrein sieben Tage.