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Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
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Ist aber der Ochse vorhin stoßig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und er ihn nicht verwahret hat, und totet daruber einen Mann Oder Weib, soil man den Ochsen steinigen, und sein Herr soil sterben.