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Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
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Wenn ein Ochse einen Mann Oder Weib stoßet, daß er stirbt, so soil man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.