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Jeder, der seine Frau entlässt und eine andre heiratet, begeht Ehebruch, und wer eine von ihrem Mann Entlassene heiratet, begeht Ehebruch. (1) vgl. Anm. zu Mt 5:32. (a) Mt 5:32; 19:9
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Wer sein Weib entläßt und eine andere heiratet, der begeht einen Ehebruch; und wer eine von ihrem Mann entlassene Frau zum Weib nimmt, der begeht damit auch einen Ehebruch.