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(sondern) einzig in bezug auf Speisen und Getränke und mancherlei Waschungen, fleischliche Satzungen, die (nur) bis zur Zeit einer bessern Ordnung auferlegt sind. (a) Heb 13:9; 3Mo 11; 4Mo 19
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Ebenso wie die Bestimmungen über Speisen und Getränke und die verschiedenen Waschungen gehören sie zu den Vorschriften, die nur die Verhältnisse des äußeren Lebens regeln und die bis zu der Zeit gelten, wo eine bessere Ordnung eingeführt wird.