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Unsre Obersten mögen für die ganze Gemeinde tagen; dann sollen alle die in unsern Städten, die fremde Frauen heimgeführt haben, zu bestimmten Zeiten kommen und mit ihnen die Ältesten und Richter einer jeden Stadt, bis wir den glühenden Zorn unsres Gottes, der um dieser Sache willen entbrannt ist, von uns abgewendet haben.
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Laßt uns unsere Obersten bestellen in der ganzen Gemeine, dai?, alle, die in unsern Stadten fremde Weiber genommen haben, zu bestimmten Zeiten kommen, und die Altesten einer jeglichen Stadt und ihre Richter mit, bis daß von uns gewendet werde der Zorn unsers Gottes urn dieser Sache willen.