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WENN jemand ein Weib zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er etwas Hässliches an ihr findet, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst, (a) Mr 10:4
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Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen urn etwa einer Unlust willen, so soil er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen.