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Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -
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Und das soil die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nachsten schlagt, nicht vorsatzlich, und hat vorhin keinen Haft auf ihn gehabt,