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4. Mose 31:Verse 19

GerZurcher
19

Und ihr selbst sollt euch sieben Tage lang ausserhalb des Lagers lagern; ihr alle, die ihr einen Menschen getötet oder die Erschlagenen berührt habt, sollt euch am dritten und am siebenten Tage entsündigen, ihr selbst und eure Gefangenen. (a) 4Mo 19:11-19

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Und lagert euch aulter dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwurget Oder die Erschlagenen angeruhret haben, daß ihr euch entsundiget am dritten und siebenten Tage samt denen, die ihr gefangengenommen habt.

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4. Mose 31:19 - Zürcher Bibel | Sacrilo