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Nach der Zahl der Tage, in denen ihr das Land ausgekundschaftet habt - von den vierzig Tagen soll jeder ein Jahr gelten -, werdet ihr an eurer Schuld zu tragen haben, vierzig Jahre lang, damit ihr erfahret, was es sei, wenn ich die Hand abziehe.
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Nach der Zahl der vierzig Tage, darin ihr das Land erkundet habet, je ein Tag soil ein Jahr gelten, daß sie vierzig Jahre eure Missetat tragen, daß ihr inne werdet, was es sei, wenn ich die Hand abziehe.