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Das Fleisch seines Dankheilsopfers aber soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es dargebracht wird; er darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (a) 3Mo 22:30
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Und das Fleisch des Lobopfers in seinem Dankopfer soil desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übergelassen werden bis an den Morgen.