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Eine Witwe oder Verstossene oder Geschwächte oder Dirne, eine solche darf er sich nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Stammesgenossen soll er sich zum Weibe nehmen,
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Aber keine Witwe noch Verstoftene, noch Geschwachte, noch Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soil er zum Weibe nehmen,