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3. Mose 20:Verse 10

GerZurcher
10

Wenn einer mit dem Weibe seines Nächsten Ehebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, getötet werden. (a) 2Mo 20:14; 3Mo 18:20

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Wer die Ehe bricht mitjemandes Weibe, der soil des Todes sterben, beide Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nachsten Weibe die Ehe gebrochen hat.

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3. Mose 20:10 - Zürcher Bibel | Sacrilo