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Der Beitrag des Königs aus seinem Besitztum war für die Brandopfer bestimmt, für die Brandopfer des Morgens sowohl als des Abends, für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festtagen, wie es im Gesetz des Herrn verordnet ist. (a) 4Mo 28
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Und der Konig gab sein Teil von seiner Habe zu Brandopfern des Morgens und des Abends und zu Brandopfern des Sabbats und Neumonden und Festen, wie es geschrieben stehet im Gesetz des HERRN.