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2. Chronik 19:Verse 10

GerZurcher
10

wenn irgendeine Streitsache vor euch gebracht wird von seiten eurer Brüder, die in ihren Städten wohnen, wenn es zu entscheiden gilt über irgendeinen Fall von Blutschuld, über ein Gesetz oder Gebot, über Satzungen oder Rechte, so sollt ihr die Leute warnen, dass sie sich nicht gegen den Herrn verschulden und nicht sein Zorn über euch und eure Brüder komme. So sollt ihr tun, dass ihr euch nicht verschuldet.

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In alien Sachen, die zu euch kommen von euren Brudern, die in ihren Stadten wohnen, zwischen Blut und Blut, zwischen Gesetz und Gebot, zwischen Sitten und Rechten, sollt ihr sie unterrichten, dafi sie sich nicht verschuldigen am HERRN, und ein Zorn uber euch und eure Bruder komme. Tut ihm also, so werdet ihr euch nicht verschuldigen.

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2. Chronik 19:10 - Zürcher Bibel | Sacrilo