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1. Timotheus 5:Verse 9

GerZurcher
9

Als Witwe soll (nur) eine solche ins Verzeichnis eingetragen werden, die nicht weniger als sechzig Jahre alt geworden ist, (nur) eines Mannes Frau war,

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Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen sein

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1. Timotheus 5:9 - Zürcher Bibel | Sacrilo