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Als Witwe soll (nur) eine solche ins Verzeichnis eingetragen werden, die nicht weniger als sechzig Jahre alt geworden ist, (nur) eines Mannes Frau war,
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Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist. Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen sein